Bremen. Die Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich auf einen Tarifvertrag über die Ausbildungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe im Land Bremen verständigt.
Ziel beider Tarifparteien sei es, einen gemeinsamen Beitrag zu leisten um die Qualität der Ausbildung zu sichern und das Gastgewerbe für junge Menschen wieder attraktiver zu machen, teilte die NGG mit. Der Tarifvertrag sei vor allem eine Zusammenfassung der bereits geltenden Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile und Tarifverträge, gehe aber an einigen Punkten auch über die vorherige Rechtslage hinaus. Angesichts gravierender Mängel vor allem bei den Arbeitszeiten der Auszubildenden sei es vor allem ein Anliegen des NGG gewesen,  hier klare Grenzen fest zu schreiben.
Der Einigung seien mehrere Wochen redaktioneller Kleinarbeit vorangegangen. Christian Wechselbaum, Gewerkschaftssekretär in Bremen, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden: „Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage waren Auszubildende in der Vergangenheit häufig der Willkür des Ausbilders ausgeliefert." Erstmals sei es gelungen alle in der gastgewerblichen Berufsausbildung geltenden Bestimmungen in ein rechtlich verbindliches Papier zusammen zu fassen. "Auszubildende und Ausbilder haben damit gleichermaßen eine Übersicht über die für sie geltenden Rechte und Pflichten.“ (jop)