Eigens eingerichtete Abholstationen für bestellte Waren unmittelbar vor den jeweiligen Einzelhandelsgeschäften sind nach Auffassung des Ordnungsamtes derzeit nicht erlaubt. Lieferdienste könnten Händler dagegen betreiben oder in Anspruch nehmen. „Bei einem Lieferdienst ist nur eine Person unterwegs und übergibt bestellte Waren. Für einen Abholpunkt müssen hingegen zahlreiche Menschen das Haus verlassen“, begründet Karen Stroink, Sprecherin des Innenressorts, das Vorgehen des Ordnungsamtes. „Die Menschen sollten aber zu Hause bleiben.“ Abholpunkte seien darum grundsätzlich nicht im Sinne der jüngst vom Senat erlassenen Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Die Verordnung hat die zuvor geltenden Allgemeinverfügungen abgelöst.
Darum musste nach einem Besuch des Ordnungsamtes auch Haushaltswarenhändler Norbert Caesar eine vor seinem Ladengeschäft im Viertel aufgebaute Abholstation nach rund 14 Tagen erfolgreichen Betriebs jetzt stilllegen. Für ihn unverständlich. „Aus meiner Sicht war das eine gute Möglichkeit, die Kunden weiterhin wohnortnah zu versorgen, ohne dass es dabei zu physischen Kontakten gekommen ist“, bewertet er den Sinn und Zweck seiner Abholstation. Die Waren würden per Telefon bestellt, in einem verschlossenen Schrank vor seinem Geschäft deponiert und dem Kunden ein Zahlencode übermittelt, um den Schrank zu öffnen. „Zu meinem Sortiment gehören auch Artikel wie Schrauben, Farben und Pinsel, für die man sonst eigens in einen Baumarkt fahren müsste“, plädiert er für seine Abholstation. Darüber hinaus seien Abholdienste von den aktuell geltenden Einschränkungen ausdrücklich ausgenommen, meint Caeser und verweist ebenfalls auf die Rechtsverordnung.
Stadtbücherei hat ähnlichen Service
Darunter fallen aus Sicht des Ordnungsamt aber keine unbeaufsichtigten Schrankboxen. „Gedacht ist an Übergabestation der Paketdienste etwa in Kiosken“, sagt Stroink. Dabei sei der jeweilige Kioskbetreiber dafür verantwortlich, dass die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsgebote eingehalten werden.
Das Argument findet auch Caesar prinzipiell nachvollziehbar, meint aber, dass dabei mit zweierlei Maß gemessen wird. „Dann müssten Sie die Paketstationen der Post ebenfalls schließen.“ Auch die Stadtbibliothek hat inzwischen einen Service mit Übergabepunkten für vorbestellte Bücher zur Ausleihe eingerichtet.
Der Einzelhändler will jetzt mit dem Ordnungsamt darüber sprechen, wie bei seiner Abholbox alle Abstandsgebote eingehalten werden können. „Räumlich steht der Schrank ohnehin so, dass immer nur eine Person den Zugang hat.“