Der Hamburger Otto-Konzern geht gerichtlich gegen eine kleine Burgerkette vor, die ebenfalls in der Hansestadt ihren Sitz hat und den „Otto“ im Firmennamen trägt. Die mündliche Verhandlung fand in dieser Woche statt, die Urteilsverkündung hat das Landgericht Hamburg auf den 10. Juli datiert. Gegenstand des Verfahrens ist die Klage des Versandhändlers gegen „Otto‘s Burger“ wegen einer Verletzung des Namensrechts.
Begründung: Der Burger-Brater, der seine vier Filialen in Hamburg betreibt, nutze die Bekanntheit des Namens Otto, um bessere Geschäfte zu machen. Ebendies wird von „Otto’s Burger“ bestritten. Weder wolle man vom Versandhausnamen profitieren, noch bestehe eine Verwechslungsgefahr, versichert Gesellschafter Daniel MacGowan im Gespräch mit dem WESER-KURIER.
Häufig mit solchen Prüfungen befasst
Man habe die Burgerläden zu Ehren des Hamburger-Erfinders Otto Kuase benannt, der Ende des 19. Jahrhunderts als Erster Fleisch zwischen zwei Brotscheiben gepackt und verkauft haben soll. Für den Ausgang des Gerichtsstreits könnte der Umstand eine Rolle spielen, dass der Name Otto nicht eben selten ist.
Er zählt zu den 100 häufigsten Nachnamen im Lande, als Vorname belegte Otto im vergangenen Jahr immerhin Platz 166. Insgesamt 120 Firmen in Deutschland benennen sich mit Otto, ohne dass sich der Hamburger Konzern daran stieße. „Wir gehen grundsätzlich bei allen Unternehmen, die sich Otto nennen, gleich vor und prüfen, inwiefern unsere Namensrechte verletzt werden“, sagt Frank Surholt, Sprecher des Versandhauses.
Die Otto Group sei sehr häufig mit solchen Prüfungen befasst, zumal immer wieder Otto-Firmen mit dem Ziel gegründet würden, im Internet einen Versandhandel nach Vorbild des Originals aufzuziehen. Mit Namensrechtsverstößen habe die Otto Group beinahe wöchentlich zu tun, so Surholt.
Auch im Fall von Otto’s Burger habe man besagte Rechte verletzt gesehen, einen Prozess aber dennoch vermeiden wollen. „Wir haben uns mehr als anderthalb Jahre um eine außergerichtliche Einigung bemüht, aber ein konstruktives Gespräch mit der Gegenseite war nicht möglich“, versichert der Unternehmenssprecher.
Erwartungsgemäß stellt sich der Sachverhalt aus Sicht MacGowans anders dar: Der Handelskonzern sei von Beginn an sehr aggressiv aufgetreten und habe es auf Einschüchterung angelegt. „Die Klageschrift umfasst 70 Seiten“, stöhnt der 37-Jährige, der die kleine Burgerkette gemeinsam mit zwei weiteren Gesellschaftern vor vier Jahren gründete.
Das außergerichtliche Angebot der Otto Group habe die Klausel enthalten, der zufolge Otto’s Burger diesen Namen nicht für weitere Filialen nutzen dürfe, die von Franchise-Nehmern betrieben werden. „Wir planen gar keine Franchise-Filialen, aber darauf wollten wir uns nicht einlassen. Es geht auch ein bisschen ums Prinzip“, sagt MacGowen. Das Muster ist klar: David gegen Goliath.