Dass der Inhalt von Päckchen, die man der Deutschen Post zum Versand anvertraut, nicht versichert ist, haben wir in unserer Reihe "Lesertelefon" mehrfach berichtet. Doch die Frage, wie sorglos Postboten mit solchen Sendungen umgehen dürfen, sorgt immer wieder für Ärger mit dem "Gelben Riesen", jüngst bei Eva C. Die Nordbremerin hatte ihrem in Berlin studierenden Sohn ein Päckchen mit vier Essbestecken im Wert von rund 125 Euro geschickt, adressiert an Namen und Adresse seiner Freundin. Schon am nächsten Tag meldete sich das Berliner Polizeirevier Prenzlauer Berg, dass im Umfeld der Wohnungsadresse eine Paketverpackung mit dem Namen und Telefonnummer von Eva C. gefunden worden sei. Die Beamten wollten wissen, ob der Adressat das Päckchen bereits geöffnet und die Verpackung "entsorgt" haben könnte. Da die Mutter das verneinen konnte, ging die Polizei von einer Straftat aus.
Über das Service-Telefon meldete Eva C. den Vorfall an DHL. Dort wurde der Fall aufgenommen. Erst auf Nachfrage gut zwei Wochen später erklärte das Unternehmen der Kundin, ein Päckchen sei nie versichert und somit sei kein Schadensersatz möglich. Eva C.: "Kein Wort der Entschuldigung." Von Sohn Julian erfuhr die Mutter, dass es in seinem Wohngebiet üblich sei, dass Postboten Päckchen einfach auf die Briefkastenanlage im Hausflur legen. Für Eva C. heißt das, dass DHL seinen Zustellungsauftrag nicht erfüllt hat. "Versichert oder nicht, spielt für mich keine Rolle, wenn durch grobe Fahrlässigkeit eines DHL-Mitarbeiters einem Kunden Schaden zugeführt wird", so die Nordbremerin. Dann habe DHL für den Schaden aufzukommen.
"Unsere Zusteller liefern die Sendungen an den Empfänger unter der vom Absender genannten Anschrift, zum Beispiel durch Einlegen in den Hausbriefkasten oder Übergabe an einen Ersatzempfänger wie Angehörige des Empfängers, aber auch Hausbewohner und Nachbarn des Empfängers aus, sagt Postsprecher Jörg Koens. Sei der Hausbriefkasten zu klein oder werde kein Ersatzempfänger angetroffen, könne der Zusteller die Sendung zur nächsten Postfiliale bringen und den Empfänger darüber benachrichtigen. Der Empfänger müsse dann die Sendung dort selbst abholen. Koens: "Damit dem Empfänger derartige Unannehmlichkeiten erspart bleiben, legen unsere Zusteller die Sendungen häufig auf der Briefkastenanlage oder vor der Wohnungstür ab, was üblicherweise auch nicht zu Problemen führt, sondern von der überwiegenden Mehrheit unserer Kunden dankbar angenommen wird."
Die Deutsche Post bedauere es natürlich außerordentlich, wenn sich – wie in diesem Fall – ein Unberechtigter der Sendung bemächtigt habe. Eine Haftung für die Sendungsart "Päckchen" sei allerdings ausgeschlossen. Der Postsprecher: "Wir empfehlen unseren Kunden bei dem Versand wertvoller Dinge die Sendungsart Paket, für das wir bei Verlust oder Beschädigung bis 500 Euro haften." Zudem seien Pakete im Internet unter www.deutschepost.de jederzeit verfolgbar und würden einer empfangsberechtigten Person nur gegen Unterschrift ausgehändigt.
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