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Arbeitsgericht hebt Kündigung wegen falscher Sozialauswahl auf / Erneute Entlassung steht bevor Schlecker-Mitarbeiterin bekommt Stelle zurück

Stuttgart·Bremen (wk·psi). Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass in ihrem Fall die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft war, wie das Landesarbeitsgericht gestern in Stuttgart mitteilte. "Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter", sagte ein Sprecher.
29.06.2012, 05:00 Uhr
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Stuttgart·Bremen (wk·psi). Eine frühere Schlecker-Mitarbeiterin aus Baden-Württemberg hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Arbeitsgericht Heilbronn entschied, dass in ihrem Fall die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft war, wie das Landesarbeitsgericht gestern in Stuttgart mitteilte. "Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter", sagte ein Sprecher.

Das Gericht geht davon aus, dass es sich hierbei um den ersten entschiedenen Schlecker-Prozess der ersten Kündigungswelle Ende März handelt. Ihren Arbeitsplatz kann die Klägerin aber wegen der Abwicklung von Schlecker nicht zurückerhalten. Wie die aktuell verbliebenen 13200 Mitarbeiter dürfte sie ebenfalls erst freigestellt und dann erneut gekündigt werden, erklärte der Gerichtssprecher. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen. Das wären die Gehälter von April an, die bislang die Arbeitsagentur über die Ansprüche bezahlt haben dürfte, erklärte der Gerichtssprecher. Die Arbeitsagentur könnte sich das Geld nun vom Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz zurückholen. Den Rest müsste die Klägerin dann von der Insolvenzverwaltung bekommen.

Sein Urteil begründete das Gericht unter anderem damit, dass die Klägerin einen Fall aufzeigen konnte, in dem einer vergleichbaren Beschäftigten mit weniger Sozialpunkten – dazu zählen Alter und Kinder – nicht gekündigt wurde. Zudem habe der Beklagte, die Schlecker-Insolvenzverwaltung, die Sozialauswahl nur unvollständig begründet. Der vom Gericht geforderte Interessenausgleich mit Namensliste der gekündigten Beschäftigten sei ebenfalls nie eingereicht worden.

Auch in Bremen hatten Schlecker-Frauen nach der ersten Kündigungswelle im März gegen ihre Entlassung geklagt. Nach Verdi-Informationen soll es sich um "einige wenige Fälle" handeln. "Wie viele Betroffene privat über einen Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage eingereicht haben, wissen wir natürlich nicht", sagt der für den Einzelhandel zuständige Gewerkschaftssekretär Richard Schmid.

Bundesweit liegen Klagen von mehr als 4500 ehemaligen Schlecker-Beschäftigten vor. Nach dem jüngsten Urteil können sich nun auch andere Arbeitnehmerinnen Hoffnungen machen, dass die Gerichte zu ihren Gunsten entscheiden. "Letztlich aber haben die Betroffenen damit nur formal gewonnen, indem sie ihre Ansprüche auf Gehaltsnachzahlungen jetzt in die Insolvenzmasse einbringen können", meint Schmid. Ob dann am Ende des langen Prozesses tatsächlich ein paar Euro bei den entlassenen Schlecker-Frauen landen, ist nach Einschätzung des Gewerkschafters bei der Vielzahl der Gläubiger eher fraglich. "Verloren haben die Beschäftigten in jedem Fall, nämlich ihren Arbeitsplatz, und das ist doch das Entscheidende."

Schmid ist überzeugt, dass sich die Welle von Kündigungsschutzklagen, von der sich womöglich auch potenzielle Investoren abschrecken ließen, durch die Einrichtung einer Transfergesellschaft hätte vermeiden lassen. "Dann hätte wenigstens die Chance bestanden, einen Rest des Schlecker-Konzerns und damit Tausende von Arbeitsplätzen zu erhalten." Diese Chance habe die Politik vertan.

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