Bremen. Lebenspartner können sich ihre Steuerklassen nach einem Beschluss des Bremer Finanzgerichts vorläufig genauso eintragen lassen wie Verheiratete. Diese Entscheidung vom 13. Februar teilte das Gericht am Montag mit.
Die Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wollten die Steuerklassen III und V statt jeweils I eintragen lassen. Das Bremer Finanzamt habe das abgelehnt. Das Finanzgericht verpflichtete das Finanzamt jetzt, die beantragten Eintragungen vorläufig vorzunehmen.
Das Gericht habe unter Hinweis auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe gesehen.
"Ferner überwiege das besondere Interesse, nicht wegen der sexuellen Orientierung diskriminiert zu werden, das fiskalische Interesse des Staates", hieß es in der Mitteilung. Der Senat ließ gegen seinen Beschluss die Beschwerde zum Bundesfinanzhof in München zu. (dpa)