Bremen. Die Arbeitnehmerkammer fordert eine Einschränkung der Ladenöffnungszeiten in Bremen, die Bremer City-Initiative warnt unterdessen vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber dem niedersächsischen Umland.
Die flexiblen Öffnungszeiten der vergangenen Jahre hätten vor allem zu mehr Teilzeitstellen und zur Verringerung der Vollzeitbeschäftigung im Einzelhandel geführt, kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer, Ingo Schierenbeck in einer Mitteilung.
In Nordrhein-Westfalen werde bereits über andere Schlusszeiten diskutiert, während in Bayern und Saarland schon jetzt Ladenschlussgesetze mit moderateren Öffnungszeiten gelten würden.
Durch das seit April 2007 geltende Bremische Ladenschlussgesetz können Einzelhändler ihre Geschäfte an Werktagen 24 Stunden öffnen. Am Mittwoch wird die rot-grüne Mehrheit in der Bürgerschaft das Ladenschlussgesetz ändern. Danach wird die Befristung des Gesetzes auf den Dezember 2012 aufgehoben. Diese gilt demnach nur noch für den zusätzlichen Verkauf in Bremerhaven im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser.
Die Befristung gilt weiterhin auch für die Bestimmung über weitere Verkaufssonntage. Wird das Gesetz diese Woche in erster und zweiter Lesung beschlossen, werden die Öffnungszeiten in Bremerhaven auf 20, in Bremen auf unter zehn Sonn- und Feiertage begrenzt. Neu im Gesetz ist auch, dass der Senat die Verkaufsflächen in Tankstellen und im Bremer Flughafen begrenzen kann.
Als Folge der Ausweitung der Öffnungszeiten durch dieses Ladenschlussgesetz beobachtet die Arbeitnehmerkammer eine Zunahme schlecht bezahlter und unsicherer Beschäftigungsverhältnisse, die vor allem Frauen treffen würden. Nach ihrer Berechnung ist in Bremen jede zehnte, in Bremerhaven jede siebte Arbeitnehmerin im Einzelhandel tätig. Im Land Bremen sind danach drei Viertel der Beschäftigten im Einzelhandel Frauen.
Sollte es nicht gelingen, die Öffnungszeiten der Geschäfte zu begrenzen, fordert die Arbeitnehmerkammer die Änderung der Arbeitszeitgesetze. Bremen könnte hier eine Initiative im Bundesrat starten. So sollten die Regelungen zur Nachtarbeit schon ab 20 Uhr gelten, nicht erst ab 23 Uhr. Auch müssten die Bestimmungen über die zu versorgenden Kinder verändert und die Altersgrenze von zwölf auf mindestens 14 Jahre angehoben werden.
Schierenbeck regt zudem an, dem Beispiel Hamburgs zu folgen und ein Qualitätssiegel für den Einzelhandel einzuführen. Betriebe, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, junge Menschen ausbilden und über Arbeitnehmervertretungen verfügen, sollten ein Qualitätssiegel erhalten. In Hamburg werden diese Unternehmen in den "Einkaufsführer für faire Arbeit" aufgenommen.
Die Bremer City-Initiativen, ein Zusammenschluss von Geschäftsleuten in der Bremer Innenstadt, warnt unterdessen vor einer Verkürzung der Ladenöffnungszeiten: „Für den Einzelhandel in der Bremer Innenstadt hätte das fatale Folgen, weil es die Chancengleichheit zwischen Bremen und Niedersachsen, wo es keine Einschränkungen gibt, aufheben würde“, sagt Jan-Peter Halves, Geschäftsführer der Initiative.
Schon jetzt stünden die Bremer mit niedersächsischen Shopping-Standorten wie Dodenhof oder dem Ochtum-Park in einem harten Wettbewerb um die Kunden. Halves fürchtet Wettbewerbsnachteile, wenn in Bremen zum Beispiel keine langen Shoppingnächte mehr bis 24 Uhr stattfinden können. „Man kann das Beispiel NRW nicht auf Bremen übertragen, da Kunden aus Bremen mit einer kurzen Anfahrt auf das nächste Bundesland und die dortigen liberalen Öffnungszeiten ausweichen können."
(wk)