„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Dieses Sprichwort trifft häufig zu, aber eben nicht immer – etwa bei Unternehmen, die frühzeitig die sogenannte Überbrückungshilfe II beantragt haben. Dafür haben technische Probleme gesorgt, die nach Aussage der Bremer Aufbaubank (BAB) aber nicht vor Ort, sondern bei der übergeordneten Bundesbehörde aufgetreten sind.
Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um eines von mehreren Bundesförderprogrammen, die der Bund im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgelegt hat. Der Bund stellt dafür die Gelder und das Bearbeitungssystem zur Verfügung. Bearbeitet werden die Anträge dann im jeweiligen Bundesland, in dem das Unternehmen ansässig ist. In Bremen ist die zuständige Bewilligungsstelle die Aufbaubank. Und mit dieser Verfahrenskette hat es nicht so geklappt.
Vonseiten des Bundes ist die Überbrückungshilfe II seit dem 23. Oktober beantragbar. Das System zur Bearbeitung sei den Bewilligungsstellen allerdings erst Ende November zur Verfügung gestellt worden, teilt eine Sprecherin der BAB auf Nachfrage des WESER-KURIER mit. Dass das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ außer Kraft gesetzt wurde, dafür hat aber ein anderer Umstand gesorgt: Denn aufgrund technischer Probleme auf Bundesseite seien zuerst alle Anträge an die Bewilligungsstellen zur Bearbeitung übermittelt worden, die nach dem 13. November eingegangenen seien. Und das bedeutet, dass diejenigen Unternehmen, die vor dem 13. November und damit frühzeitig ihre Anträge gestellt haben, auf eine Bearbeitung länger warten müssen. Denn all diese Anträge seien den Bewilligungsstellen erst am Montag übermittelt worden.
31. Januar ist Stichtag für Überbrückungshilfe II
„Wir bedauern diese Verzögerung sehr – uns ist bewusst, unter welchem Druck die Unternehmen und selbstständig Tätigen nun schon seit Monaten stehen“, so die BAB-Sprecherin. Aber auf die technische Seite der Antragsstellung habe man keinen Einfluss. „Alle Anträge, die uns nun vorliegen, werden von unserem Team schnellstmöglich bearbeitet.“ Stand Dienstag seien bei der Bremer Förderbank bislang 500 Anträge auf Überbrückungshilfe II eingegangen – inklusive der nachgelieferten Anträge. „Ausgehend von bisherigen Erfahrungen rechnen wir allerdings damit, dass die meisten Anträge erst kurz vor Ablauf der Antragsfrist eingehen“, sagt die Sprecherin. Für die Überbrückungshilfe II gilt dafür der Stichtag 31. Januar.
Im Zusammenhang mit der Überbrückungshilfe II warnt die Europäische Kommission schon seit ein paar Tagen vor Betrug mit angeblichen Antragsformularen für finanzielle Corona-Hilfen. E-Mails mit gefälschten Formularen für eine angebliche „Überbrückungshilfe II für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen“ dienten offenbar dem Abfischen sensibler Daten, teilte die Kommission mit und appellierte: „Öffnen Sie diese E-Mails nicht!“ Betrüger gäben sich als Mitarbeiter der Kommission aus.
Insbesondere Nutzer von T-Online seien betroffen, erklärte die EU-Behörde. Die Deutsche Telekom habe Gegenmaßnahmen angekündigt, um das Problem zu lösen. Schon in den Monaten Juli und Oktober seien ähnliche E-Mails für angebliche Corona-Hilfen verschickt worden. Nach einer Anzeige bei der Polizei wurde die entsprechende Domain gesperrt.
Überbrückungshilfe II
Maximal für vier Monate kann die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent, 60 Prozent sind es bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent und 40 Prozent Förderung gibt es, wenn der Umsatzeinbruch zwischen 30 und 50 Prozent liegt. Die maximale Förderung liegt bei 50 000 Euro pro Monat beziehungsweise maximal 200 000 Euro für vier Monate. Die KMU-Schwelle (kleine und mittlere Unternehmen), wonach bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten maximal 9000 Euro, mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 15 000 Euro förderfähig sind, entfällt.