Köln. Wer Inhalte von Videoplattformen wie Youtube auf seinem Rechner speichern will, macht das am besten selbst. Denn der Download mit spezieller Software ist vom Recht auf Privatkopie geschützt, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Wer sich dagegen von einem Webdienst eine MP3- oder Videodatei anfertigen lässt, begibt sich eventuell in eine rechtliche Grauzone. Zwar ist es theoretisch erlaubt, eine Privatkopie von jemand anderem machen zu lassen. Das gilt allerdings nicht, wenn derjenige damit Geld verdient, zum Beispiel über Werbung.
Youtube hat in den vergangenen Tagen mehrere Betreiber von Konvertierungsdiensten aufgefordert, ihr Angebot einzustellen und mit rechtlichen Schritten gedroht. Die Videoplattform verbietet in ihren Nutzungsbedingungen grundsätzlich den Download von Dateien, allerdings müssen diese nur von registrierten Nutzern akzeptiert werden. Außerdem könne ein Unternehmen das Recht auf Privatkopie nicht einfach so einschränken, sagt Solmecke. Unzulässig ist das Abspeichern nach Ansicht des Anwalts nur, wenn die Dateien aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammen – das ist beispielsweise bei Videoaufnahmen aus dem Kino der Fall.
Am leichtesten funktioniert das Herunterladen von Filmen auf Videoplattformen über passende Browser-Add-ons. Für Firefox gibt es zum Beispiel den Video Downloadhelper, für Chrome den Youtube Downloader.