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Landgericht Verden Gericht entlastet "Hells Angels"

Verden. Das Landgericht Verden lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Walsroder Geschäftsmann Wolfgang Heer ab. Heer ist Mitglied der "Hells Angels".
02.11.2012, 05:00 Uhr
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Von Stefan Schölermann

Verden. Nach einer Razzia in Bordellen und Geschäftsräumen des Walsroder Geschäftsmannes Wolfgang Heer wollte die Verdener Staatsanwaltschaft das "Hells Angels"-Mitglied vor Gericht stellen – doch daraus wird nun nichts. Das Landgericht Verden lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.

Es sollte ein Schlag sein gegen "rockertypische Kriminalität", wie das Landeskriminalamt Niedersachsen im August vergangenen Jahres nach einer Razzia schrieb. Kurz zuvor hatten rund 140 Beamte die Bordelle und Geschäftsräume von Wolfgang Heer (67) und anderen Rotlichtgrößen durchsucht. Heer ist erklärtes Mitglied der Rockergruppe "Hells Angels". Die Vorwürfe der bei der Razzia federführenden Staatsanwaltschaft Verden wogen schwer: Es ging um Menschenhandel, Brandstiftung, Betrug, Insolvenzverschleppung und um ausbeuterische Zuhälterei. Doch von den Anschuldigungen hat juristisch so gut wie keine Bestand.

Den letzten gravierenden Vorwurf, den Verdacht der ausbeuterischen Zuhälterei, erklärte jetzt die siebte Kammer des Landgerichtes für erledigt. Es lehnt die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, und zwar "aus tatsächlichen Gründen", wie es in dem Beschluss heißt. Das bedeutet: Eine Verurteilung wäre mangels ausreichender Beweise unwahrscheinlich gewesen.

Bordellbetreiber Heer spricht jetzt von einer "schallenden Ohrfeige" für die Staatsanwaltschaft. Auch die anderen Vorwürfe, die Grundlage der Razzia gewesen waren, sind in den Monaten nach den Durchsuchungen Stück für Stück entfallen.

Die entsprechenden Verfahren waren von der Staatsanwaltschaft Verden selbst eingestellt worden. Die Anklagebehörde in Verden will jetzt prüfen, ob sie gegen den Beschluss der Strafkammer Beschwerde beim Oberlandesgericht einlegt, ein Vorgang dem Heer nach eigener Aussage "mit großer Gelassenheit entgegensieht".

Der Autor Stefan Schölermann ist Redakteur bei NDRInfo.

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