Pandemie Maskenpflicht fällt auch im ÖPNV in Niedersachsen und Bremen

Die Maskenpflicht in Bus und Bahn gehört seit langer Zeit zum Alltag von Fahrgästen. Mehrere Bundesländer haben diese Pflicht bereits gekippt. Nun ziehen Niedersachsen und Bremen nach - zeitgleich mit dem Bund.
13.01.2023, 13:08 Uhr
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Von dpa

Die Maskenpflicht im Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen entfällt vom 2. Februar an. Das teilten die Gesundheitsressorts beider Bundesländer am Freitag mit. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr etwa bei Reisen mit der Deutschen Bahn wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben.

Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. In früheren Pandemiezeiten galten noch in deutlich mehr Bereichen Maskenpflichten, etwa in Geschäften oder bei Veranstaltungen.

Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte: „Ich freue mich, dass es am Ende gelungen ist, zwischen Niedersachsen und Bremen sowie der Bundesregierung ein gemeinsames Datum für die Aufhebung der Maskenpflicht im Bus- und Bahnverkehr zu finden. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Aufhebung der Maskenpflicht kein Maskenverbot bedeutet.“

Im öffentlichen Nahverkehr wurde die Maskenpflicht in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg planen eine Aufhebung bis spätestens Anfang des kommenden Monats.

Bislang gilt die Pflicht für eine OP-Maske im Nahverkehr in Niedersachsen - in früheren Zeiten musste eine FFP2-Maske getragen werden.

Der Bund hatte bereits zuvor angekündigt, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr vorzeitig zum 2. Februar fällt. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit. Nach geltendem Infektionsschutzgesetz waren bislang in Fernbussen und -zügen noch bis 7. April FFP2-Masken vorgeschrieben.

Am Donnerstag hatten Niedersachsen ein Ende der Isolationspflicht angekündigt. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich vom 1. Februar an nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren oder einen positiven Schnelltest mit einem PCR-Test überprüfen lassen.

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