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USA Polanski muss sich US-Behörden stellen

Los Angeles. Starregisseur Roman Polanski muss sich nach einer neuen Gerichtsentscheidung in Kalifornien der US-Justiz stellen. Der 76 Jahre alte Filmemacher versucht sich seit Jahrzehnten einem Prozess wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen in den USA zu entziehen.
24.01.2010, 14:22 Uhr
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Los Angeles. Starregisseur Roman Polanski muss sich nach einer neuen Gerichtsentscheidung in Kalifornien der US-Justiz stellen. Der 76 Jahre alte Filmemacher versucht sich seit Jahrzehnten einem Prozess wegen Vergewaltigung einer 13-Jährigen in den USA zu entziehen.

Am Samstag lehnte das Gericht in Los Angeles einen Antrag des Regisseurs ab, das seit 33 Jahren laufende Verfahren in Abwesenheit von Polanski abzuschließen. Seine Anwälte kündigten Berufung dagegen an.

«Ich habe deutlich gemacht, dass er sich stellen muss», sagte Richter Peter Espinoza nach Angaben der «Los Angeles Times». Staatsanwalt David Walgren und Polanskis Anwalt Chad Hummel lieferten sich bei der Anhörung ein bitteres Wortgefecht. Walgren nahm mit Worten wie «dieser Kindervergewaltiger» und «dieser Verbrecher» auf den Regisseur Bezug. Richter Espinoza hielt ihn an, den Fall nicht unnötig «anzuheizen».

Dem in Polen geborenen Filmemacher («Der Pianist») wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann Sex mit ihr gehabt zu haben. Er bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Verwahrung, floh dann aber am Tag vor der offiziellen Strafverkündung aus Angst vor einer Haftverlängerung nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. Hummel argumentierte am Freitag, dass sein Mandant die Strafe, die ihm der damalige Richter versprochen hatte, bereits abgesessen habe.

Polanskis damaliges Opfer Samantha Geimer hatte sich vor der Anhörung erneut für die Einstellung des Verfahrens eingesetzt. Die Amerikanerin, die jetzt verheiratet ist und Kinder hat, beschwerte sich, dass die Anklage sie vor dem Auslieferungsantrag an die Schweiz im Herbst nicht konsultiert habe. Als Opfer von Polanski habe sie ein Mitspracherecht bei einem solch gravierenden Schritt, schrieb Geimers Anwalt Lawrence Silver an den Richter. Die Publicity seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, machte die Frau bereits im Oktober geltend.

Polanski wollte sich nicht stellen, denn «er hat kein Vertrauen in das System», sagte Hummel laut «Variety». Zudem führte Polanskis Anwalt an, dass das Auslieferungsabkommen zwischen der Schweiz und der USA nur Flüchtige betreffe, denen mehr als sechs Monate Haft droht.

Der Regisseur war Ende September auf Antrag der kalifornischen Staatsanwaltschaft in der Schweiz festgenommen worden und wartet auf seine Auslieferung an die USA. Er hält sich jetzt mit einer elektronischen Fußfessel in seinem Haus in Gstaad auf, wo er unter Arrest steht.

Polanski bat das Gericht Anfang Januar, das Verfahren ohne sein Erscheinen in Los Angeles abzuschließen. Ein Berufungsgericht hatte zuvor angeregt, die Vorwürfe gegen den Filmemacher auch ohne seine Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Prozess in den 1970er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden, die jetzt einen Freispruch des 76-Jährigen rechtfertigen könnten. (dpa)

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