Beverstedt. „Die Nachfrage nach Wohnraum in Beverstedt ist ungebrochen“, stellte Bauamtsleiter Dieter Allers während der jüngsten Sitzung des Bau-, Planungs- und Wirtschaftsförderungsausschuss fest. In großer Einmütigkeit empfahl der Ausschuss deshalb dem Rat die Annahme des Bebauungsplans 48 „Friedhofstraße“. Der Ausschuss lobte den vollzogenen Abriss der bisherigen Bebauung und hofft nun auf ein zügiges Voranschreiten der Arbeiten auf den Flächen im Ortskern von Beverstedt. „Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der zeitgemäßen Innenentwicklung des Ortes“, urteilte der Ausschuss.
Wegen städtebaulicher Ziele werden im Süden des Plangebiets allgemeine Wohngebiete mit maximal zwei Vollgeschossen und einer Grundflächenzahl von 0,4 in offener Bauweise festgesetzt. Für bauliche Anlagen gelten zusätzliche Höhenbegrenzungen: Gebäude dürfen damit eine Firsthöhe von 13,50 Meter und eine Traufhöhe von 10,50 Meter nicht überschreiten. Bezugspunkt ist die Oberkante Gehweg der erschließenden Straße vor dem Gebäude.
Die Zufahrten ins Baugebiet sollen künftig über die Hindenburgstraße erfolgen. Darum wurden an allen übrigen Plangebietsgrenzen Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt. Fußläufige Verbindungen sind davon ausgenommen.
Reitanlage in Lunestedt geplant
Auch die 56. Änderung des Flächennutzungsplans fand Zustimmung im Ausschuss. An der Lindenstraße in Lunestedt kann damit eine Reitanlage zur privaten Nutzung entstehen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine 2,44 Hektar große Fläche am Lunestedter Ortsrand für eine langfristige Entwicklung der umliegenden gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe vorbereitet und zugleich der Waldbestand im Änderungsgebiet berücksichtigt.
„Es ist gemäß RROP ein Waldabstand von 100 Metern einzuhalten“, hatte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises im Rahmen ihrer Beteiligung gefordert. Eine Unterschreitung dieses Abstandes gilt nun aber aufgrund der bereits vorhandenen Bebauungen und Nutzungen direkt am Waldrand als vertretbar. Da sie zu einer Vorbelastung und Funktionsverlusten des Waldes führen, ist nun zumindest ein ausreichender Pufferstreifen (mindestens eine Baumlänge) von der Bebauung freizuhalten.
Die Flächen werden heute bereits für Lagerungen genutzt, eine Zersiedelung finde nicht statt, heißt es. Die Flächennutzungsplan-Änderung passe vielmehr die vorbereitende Bauleitplanung an die vorhandenen Gegebenheiten an, sodass der Ort im betreffenden Bereich abgerundet werde. Hochwertige landwirtschaftliche Flächen werden auch nicht beansprucht. Durch die Sicherung der Betriebsstandorte werden zugleich Arbeitsplätze erhalten und eine Abwanderung vermieden.