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Bassumer Rat beschließt Gebührenordnung für stadteigene Gebäude Obdachlose zahlen 180 Euro im Monat für Unterkunft

Bassum. Auch Obdachlose und Asylbewerber müssen für ihre Unterkunft zahlen. Dafür gab es in Bassum bisher keine verbindliche Regelung.
13.02.2015, 00:00 Uhr
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Obdachlose zahlen 180 Euro im Monat für Unterkunft
Von Christoph Starke

Auch Obdachlose und Asylbewerber müssen für ihre Unterkunft zahlen. Dafür gab es in Bassum bisher keine verbindliche Regelung. Das hat sich mit einem Ratsbeschluss aus der jüngsten Sitzung geändert, nachdem der Verwaltungsausschuss bereits vorher grünes Licht gegeben hatte. Einstimmig entschied der Rat die Benutzungs- und Gebührenordnung. Die Grundgebühr pro Person beträgt 80 Euro, hinzu kommen 100 Euro Nebenkosten.

Bereits im Vorfeld sagte Bassums Bürgermeister Christian Porsch: „Wenn ein Obdachloser die Zahlung für die Unterkunft verweigert hat, hatten wir bisher keine rechtliche Grundlage, das Geld einzutreiben. Jetzt wurden Entgelte festgelegt, jetzt steht das alles auf sicheren Füßen.“

Miete will das die Stadt aber nicht nennen. „Wir schließen keine Mietverträge“, sagt Andreas Abelt, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Jugend und Sport, Sicherheit und Ordnung, Soziale Leistungen bei der Stadt. Mit einem klassischen Mietverhältnis sei die Regelung nicht zu vergleichen. Die Obdachlosen und Asylbewerber hätten schließlich keine Wahlmöglichkeit. Abelt: „Sie werden zugewiesen.“ In der Regel hätte jede Person ihren eigenen Wohnbereich.

Die Nebenkosten schlüsseln sich laut Satzung wie folgt auf: 15 Euro für Abwasser, jeweils zehn Euro für Wasser und Müll sowie 40 Euro für Heizung und 25 Euro für Strom. Bei den Beträgen habe sich die Stadt an anderen Kommunen orientiert sowie eigene Erfahrungswerte einfließen lassen, erzählte Abelt. Das Geld könne bar ausgehändigt, überwiesen oder mit den Leistungsträgern – wie etwa dem Landkreis Diepholz oder dem Jobcenter – verrechnet werden.

„Wir prüfen die Unterhaltsansprüche“, teilt Bernd Jobs, Geschäftsführer des Jobcenters, mit. Ein solches Gebührenmodell wie in Bassum sei seiner Behörde bisher unbekannt. „Das kennen wir aus der Praxis nicht“. Obdachlose, die nicht in Unterkünften leben, sogenannte Durchreisende, „können sich bei uns die Tagesstütze abholen“, sagt Jobs. Der Satz betrage 13,30 Euro.

Die städtischen Unterkünfte in Bassum befinden sich in der Syker Straße 90 und in der Bahnhofstraße 2. Hinzu kommen die Mobilbauten am Graf-Zeppelin-Ring sowie das Gebäude des ehemaligen Landesleistungszentrum des Nordwestdeutschen Schützenbundes am Bramstedter Kirchweg. Das befindet sich allerdings nicht im Eigentum der Stadt. Sie ist dort nur Mieter. Besitzer ist das Landwirtschaftsunternehmen Wichmann.

Allerdings können die Menschen dort nur bis etwa April leben. Dann beginnt die Spargelzeit und Wichmann nutze das Gebäude als Wohnraum für die Saisonarbeiter, heißt es von Seiten der Stadt. Hinzu kommt, dass die Häuser in der Bahnhofstraße und in der Syker Straße arg sanierungsbedürftig seien, wie auch Bürgermeister Porsch in der Ratssitzung erwähnte. Auch die Mobilbauten sind nicht unumstritten. Die Stadt habe weitere Gebäude ins Auge gefasst, noch sei aber nichts spruchreif, teilte der Bürgermeister mit.

In den Unterkünften der Stadt und dem angemieteten Gebäude sind nach Angaben von Andreas Abelt etwa 65 Menschen untergebracht, darunter etwa neun deutsche Obdachlose.

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