Mit gleich zwei nicht einfachen Bebauungsplänen hatte sich der Ausschuss für Umwelt und Bauen der Stadt Syke am Donnerstagabend auseinanderzusetzen. Der eine behandelte ein Gebiet, das bereits seit fast 30 Jahren brach liegt, der andere ein bewohntes Gebiet, dessen Nachverdichtung bereits für Aufruhr gesorgt hat. In beiden Fällen sprach der Ausschuss Empfehlungen aus, die bei Teilen der anwesenden Anwohner nicht auf Wohlwollen stießen.
Quartier an der Gartenstraße
Das 10.987 Quadratmeter große Grundstück ist bekannter unter dem Namen ehemaliges Raiffeisengebiet. Es liegt in Bahnhofsnähe zwischen der Bahnlinie Osnabrück-Bremen im Geltungsbereich des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK). Im Zuge dessen wurde es mehrmals als ein städtebaulicher Missstand identifiziert, der ebenfalls revitalisiert werden soll. Nachdem das auf einer Fläche von 4006 Quadratmetern bebaute und auf einer weiteren Fläche von circa 2176 Quadratmetern versiegelte Gelände von der Raiffeisen-Warengenossenschaft aufgegeben wurde, lag es mehrere Jahre brach, wurde nur zwischenzeitlich als gewerbliche Lagerungsstätte genutzt. Nach einem Eigentümerwechsel hat die neue Eigentümergesellschaft großes Interesse bekundet, das Gebiet wieder nutzbar zu machen. Am Donnerstagabend waren dafür Vertreter der Planungsgesellschaft und des Architekturbüros anwesend, um die ersten Pläne vorzustellen.
Adrian Mende vom Projektentwickler ILP aus Oldenburg stellte zwei bisher favorisierte Ideen vor. Diese bestehen aus einer kleinteiligeren Wohnbebauung mit Satteldächern zur Straße und begrünten Flachdächern im hinteren Bereich sowie einem kleinen Anteil an Gebäuden, die gewerblich nutzbar sind. Stellplätze sollen sowohl ober- als auch unterirdisch angelegt werden. Die Zuwegung soll per Einbahnstraße von der Gartenstraße aus erfolgen.
Einhellig begrüßten die Ausschussmitglieder, dass überhaupt etwas auf dem Gelände passieren soll. "Seit 26 Jahren ist da nicht mehr viel los", warf Wilken Hartje (CDU) einen Blick zurück. Die CDU-Fraktion sei daher erstmal "heilfroh", dass da überhaupt etwas passiere und "wir uns auf die Reise machen". Dem schlossen sich die Vertreter aus allen Fraktionen an. Die Grünen auch vor dem Hintergrund, dass damit eine Fläche bebaut werden soll, die ohnehin schon versiegelt ist; FWG und SPD auch vor dem Hintergrund, dass dort bezahlbarer Wohnraum entstehen könnte. Klärungsbedarf gibt es hingegen noch bei einem immer wieder ins Spiel gebrachten Ärztehaus an dieser Stelle.
Zu letzterem hatten auch zahlreich erschienene Anwohner etwas zu sagen. Die Verkehrsbelastung an der Gartenstraße sei ohnehin schon hoch. Ein Ärztehaus, so begrüßenswert dies auch sei, würde die Situation weiter verschlimmern, ebenso wie der Mangel an Parkplätzen. Die Hinweise nahm der Ausschuss auf, brachte das Vorhaben mit der Empfehlung der Aufstellung eines Bebauungsplans und der dafür erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans jedoch einstimmig auf den Weg. Details sollen im weiteren Verlauf des Verfahrens geklärt werden.
Änderung des B-Plans "Im Hachetal – südlich Mühlendamm"
An der Steimker Straße herrscht Unmut über die erfolgte Nachverdichtung. Nicht so sehr über den Umstand, dass nachverdichtet wird, aber über das Wie. Eine Bürgerinitiative gründete sich und sah die Ursache im bestehenden B-Plan. Dieser sollte ihrer Meinung nach geändert werden, um die Qualitätskriterien der Zielkonzeption zur Steuerung einer verträglichen Nachverdichtung im städtebaulichen Entwicklungskonzept besser steuern zu können. Diese Ziele sind bestandsorientiert zu sein, strategisch, nachbarschaftsverträglich, nachfrageorientiert und platzbietend für den Schutz und die Entwicklung von Grünstrukturen. Vor allem die Punkte Bestandsorientierung und Nachbarschaftsverträglichkeit sehen die Anwohner in dem Gebiet gefährdet, da laut bestehendem B-Plan der Bau von mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern zulässig ist. In Verbindung mit den dafür erforderlichen Flächen für Stellplätze seien "versiegelte Vorgärten und staubige Rasenflächen" vorprogrammiert, lautet die Kritik – und das in direkter Nachbarschaft zum Flora-und-Fauna-Habitat Hachetal, einem Naturschutzgebiet.
Eine städtebauliche Analyse des bestehenden B-Plans ergab jedoch, dass dieser weiterhin seinen Aufgaben zur Aufstellung gerecht wird und auch für zukünftige Entwicklungen geeignet ist. Ihn zu ändern, hätte eine Reihe von Folgen – von der Zeit über die Rechtssicherheit bis hin zu den Kosten. Bei allem Verständnis für die Anwohner sah das auch die Mehrheit der Ausschussmitglieder so und lehnte den von der FWG eingereichten Antrag auf Änderung des B-Plans ab. Als Alternative schlug die Verwaltung die Erstellung einer Gestaltungssatzung vor. Diese soll die Gestaltung der Stellplätze, Gärten und Gebäude künftig regeln. Dem schloss sich die Mehrheit des Bauausschusses an.