Die Zahl der Menschen, die im Landkreis Oldenburg aktuell mit dem Coronavirus infiziert sind, hat wieder spürbar zugenommen. Gegenüber Mittwoch wurden im Landkreis Oldenburg am Donnerstag 252 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert – insgesamt sind es 1606 Personen. Angesichts dessen und zusätzlich anstehender Aufgaben ändert das Kreisgesundheitsamt laut einer Mitteilung seine Arbeitsabläufe. So wird die Kontaktnachverfolgung bei Covid-19-Fällen weiter eingeschränkt. Insbesondere die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 20. März sowie die Notwendigkeit personeller Unterstützung im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Folge der Ukrainekrise machten diese Änderungen nötig, erklärt die Kreisverwaltung.
Konkret bedeutet dies, dass an Covid-19 erkrankte Personen sowie deren engen Kontaktpersonen nicht mehr nach Eingang der positiven Labormeldung von den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes angerufen werden. Das Gesundheitsamt wird weiterhin nach Erhalt des Laborergebnisses die Quarantäne per Bescheid anordnen. Der Quarantänezeitraum berechnet sich ausgehend vom PCR-Probeentnahmedatum (plus zehn Tage). In der Regel sollte der Quarantänebescheid den betroffenen Personen innerhalb von zwei bis drei Tagen nach Ergebniseingang vorliegen.
Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die aktuellen Regelungen der Niedersächsischen Absonderungsverordnung hin. Hiernach ist die infizierte Person verpflichtet, unverzüglich die Personen, mit denen sie in den letzten zwei Tagen vor der Durchführung des Tests oder dem ersten Auftreten typischer Symptome einen Kontakt hatte, über die festgestellte oder mögliche Infektion mit Corona zu informieren. Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls in häusliche Quarantäne begeben.
Online-Formular wird eingestellt
Das bisherige Online-Formular wird künftig nicht mehr verwendet. Das Gesundheitsamt erhalte die positiven Labormeldungen digital per RKI-Server, heißt es weiter. Eine Meldung per Internet der erkrankten Personen ist darum nicht erforderlich. Des Weiteren stellt das Gesundheitsamt ab sofort keine Genesenennachweise mehr aus. Diese freiwillige Serviceleistung wird jetzt eingestellt, da weder bundes- noch landesrechtliche Regelungen eine solche Verpflichtung vorsehen. Mit Laborbefund und Personalausweis erhalten Betroffene ihren Nachweis über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung bei den Teststellen, Apotheken und Hausarztpraxen. Sollte der Laborbefund nicht mehr vorliegen, kann sich die Person an die Stelle wenden, die den PCR-Test abgenommen hat.
Für Rückfragen können sich Bürger an die Service-Nummer des Landkreises unter der 0 44 31 / 8 59 53 wenden.