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Für Wildeshausen, Großenkneten und Wardenburg Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Oldenburg

Auf den rasanten Anstieg der Corona-Zahlen reagiert die Kreisverwaltung Oldenburg mit nächtlichen Ausgangssperren. Diese gelten ab Donnerstag, 1. April. Allerdings nicht für alle Gemeinden.
30.03.2021, 18:11 Uhr
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Nächtliche Ausgangssperre im Kreis Oldenburg
Von Björn Struß

Um die dritte Corona-Welle zu brechen, hat der Landkreis Oldenburg für die Gemeinden Wildeshausen, Großenkneten und Wardenburg ab Donnerstag, 1. April, eine nächtliche Ausgangssperre verhängt. „Wir müssen uns diesem negativen Trend der rasant steigenden Fallzahlen in der aktuellen Corona-Lage in unserem Landkreis stellen und dürfen hiervor nicht unsere Augen verschließen“, erklärte Landrat Carsten Harings am Dienstag. Die Ausgangssperre gilt nur für die drei genannten Gemeinden. Der übrige Teil des Kreises ist von der Regel ausgenommen, weil dort die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich unter der kritischen Marke von 100 liegt.

Das nächtliche Ausgangsverbot bedeutet, dass die Bürger zwischen 21 und 5 Uhr nur noch mit einem triftigen Grund unterwegs sein dürfen. Dazu zählt die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit oder der Besuch eines nahen Angehörigen, der eine Behinderung hat oder pflegebedürftig ist.

Wie auch der benachbarte Landkreis Wesermarsch reagiert nun der Kreis Oldenburg auf die Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Am Montag trat eine Aktualisierung in Kraft, wonach Kommunen ab einer Inzidenz von 100 Ausgangssperren verhängen können. Bei einem Wert von über 150 muss dieser Schritt folgen, „sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Gebiet nicht oder nicht mehr hinreichend einem bestimmten räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden kann“. So formuliert es die Landesregierung.
Laut Kreisverwaltung liegt die Inzidenz seit dem 25. März konstant über der Schwelle von 100. Am Sonntag kletterte der Wert erstmals über 150 und stieg dann bis Dienstag auf einen Höchststand von 171,1. „Die dreitägige Überschreitung des Schwellenwerts von sogar 150 ließ mir dabei keinen anderen Spielraum für andere Maßnahmen, ohne Gefahr zu laufen, weiter zu steigenden Fallzahlen beizutragen“, betont Landrat Harings.

Der Kreis gilt nun auch offiziell als „Hochinzidenzkommune“, wodurch viele Lockerungen der Corona-Regeln vom 8. März im gesamten Kreisgebiet nicht mehr gelten. So ist das Terminshopping nicht mehr möglich, Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten müssen wieder komplett schließen. Für Kitas gilt wieder die Notbetreuung. Sollte die Notbremse auch nach den Osterferien noch gelten, müssten wieder deutlich mehr Schulklassen in den reinen Fernunterricht. Bei den Kontaktbeschränkungen gilt wieder die Regel: Abseits des eigenen Haushalts darf nur eine weitere Person hinzukommen. Buchhandlungen und Büchereien dürfen in Niedersachsen allerdings auch in Hochinzidenzkommunen geöffnet bleiben.

Während diese Notbremse für alle gilt, hat sich die Verwaltung bei der Ausgangssperre dafür entschieden, die Gemeinden einzeln zu betrachten. Der Landrat begründet dies mit den großen Unterschieden bei der Inzidenz. Spitzenreiter ist aktuell die Stadt Wildeshausen mit einem Wert von 387. "Diese gemeindescharfe Bewertung lässt den weniger betroffenen Gemeinden – unter anderem der Samtgemeinde Harpstedt mit einem Inzidenzwert von 37,39 - genügend Gestaltungsfreiheit unter Beachtung der Corona-Verordnung“, argumentiert Harings. Er könne aber nicht ausschließen, dass in den nächsten Tagen auch weitere Gemeinden mit einer Ausgangssperre belegt werden müssen.

In zwei Punkten hat die Verwaltung zusätzlich die Regeln verschärft. Sind in einem Auto Insassen aus unterschiedlichen Haushalten unterwegs, müssen diese eine FFP2-Maske tragen. Darüber hinaus sieht die Allgemeinverfügung eine „Quarantäne für ansteckungs- beziehungsweise krankheitsverdächtige Personen vor“. Dies wirkt sich auf Bürger aus, die bei einem Antigen-Schnelltest ein positives Ergebnis erhalten. Zusätzlich zu einer zeitnahen PCR-Testung muss sich der Getestete selbstständig für 14 Tage in Quarantäne begeben. Fällt das PCR-Ergebnis negativ aus, kann das Gesundheitsamt die Quarantäne vorzeitig beenden.

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