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Katastrophenschutz CDU will Gleichbehandlung von Helfern erreichen

Bei der Freistellung von ehrenamtlichen Helfern werden Feuerwehrleute anders behandelt als Freiwillige im Katastrophenschutz oder im erweiterten Rettungsdienst. Die CDU-Landtagsfraktion will das ändern.
20.02.2024, 10:00 Uhr
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Von Lutz Rode

Lilienthal. Das Hochwas­ser rund um den Jahreswechsel hat gezeigt, wie wichtig die Arbeit der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz und Rettungsdienst ist. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich jetzt für eine faire Behandlung dieser Ehrenamtlichen ein und hat einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes, auch bekannt als Helfergleichstellungsgesetz, vorge­legt. Im Innenausschuss des Landtages wird nun darüber beraten.

Aktuell besteht eine Ungleichheit bei den Freistellungsmöglichkeiten zwischen Mit­gliedern der Freiwilligen Feuerwehr und denen, die im Katastrophenschutz oder erweiterten Rettungsdienst ehrenamtlich tätig sind. "Unser Gesetzesentwurf strebt eine Angleichung an, indem die Freistellungsregelungen aus dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz auf den Katastrophenschutz übertragen werden", sagt der aus Lilienthal stammende CDU-Landtagsabgeordnete Axel Miesner

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung soll eine umfassendere Freistellung von ehrenamtlichen Katastrophenschützern und Rettungsdienstmitarbeitern von ihren Arbeitsverpflichtungen ermöglichen. Durch die Anpassungen sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schulungsveranstaltungen sowie Personen, die von niedersäch­sischen Leitstellen oder Einsatzleitungen zur Unterstützung bei der Bewältigung kon­kreter Gefahren alarmiert werden, von Lohnfortzahlungs- und Erstattungsansprüchen profitieren.

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