Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Ortsrat Beckedorf Verkehrsinsel gegen Raser

Seit 20 Jahren sucht der Ortsrat Beckedorf nach einem Weg, um der Raserei in der Bahnhofstraße etwas entgegen zu setzen. Jetzt möchte er, dass die Gemeinde eine Verkehrsinsel finanziert.
26.09.2019, 18:02 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Von Gabriela Keller

Beckedorf. Die Bahnhofstraße in Beckedorf ist eine Rennstrecke. Seit langem klagen Bürger und Ortsrat über Raser auf der Straße, die als Kreisstraße 33 durch ihren Ort führt. Viele Vorschläge für eine Verkehrsberuhigung und mehr Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer haben sie gemacht. Der Landkreis Osterholz, zuständig für die Kreisstraße, hat bauliche Veränderungen stets abgelehnt. Geschwindigkeitsmesstafeln sind aufgestellt worden, gebracht haben sie kaum etwas. Nach wie vor wird gerast. Doch die Beckedorfer geben nicht auf.

Steter Tropfen höhlt den Stein, sagt sich der Ortsrat. Nachdem er im Frühjahr eine fest installierte Geschwindigkeitsmeßtafel an der Bahnhofstraße forderte, macht der Ortsrat jetzt einen weiteren Vorstoß. Es geht um eine Verkehrsinsel vor der Ortseinfahrt aus Richtung Schwanewede.

Der Landkreis hält eine Verkehrsinsel an der Stelle zwar nicht für erforderlich. Das teilte er der Gemeinde Schwanewede bereits im Mai auf einen entsprechenden Vorschlag des Ortsrates mit. Aus verkehrlichen Gründen, so hieß es, sehe man keine Notwendigkeit. Wenn aber die Gemeinde sämtliche Kosten für die Verkehrsinsel übernehmen würde, wäre der Kreis mit dem Vorhaben einverstanden.

Auf die Gemeinde kämen nicht nur Planungs- und Baukosten zu. „Für die Verkehrsinsel wäre ein Grundstücksankauf nötig“, sagt der Beckedorfer Ortsbürgermeister Rudolf Tosonowski. In seiner Sitzung am Mittwoch hat sich der Ortsrat einstimmig dafür ausgesprochen, dass im Haushalt 2020/21 Geld für eine Verkehrsinsel bereitgestellt werden soll. Die Kommunalpolitiker sehen hier eine Chance, auf diesem Wege doch noch eine Verkehrsberuhigung an der Stelle hinzubekommen.

Seit fast 20 Jahren kämpfen die Beckedorfer um Maßnahmen, die der Raserei auf der Bahnhofstraße einen Riegel vorschieben. Besonders im Blickpunkt steht dabei die Ortseinfahrt aus Richtung Schwanewede. Hinter der Auebrücke, an der Landesgrenze zwischen Bremen und Niedersachsen, dürfen Autofahrer auf der Kreisstraße 33 durchstarten und von 50 auf 100 Stundenkilometer Gas geben. Kurz vor Beckedorf müssen sie auf 70 abbremsen, um mit 50 in den Ort zu fahren.

Die Praxis sieht zum Leidwesen der Beckedorfer anders aus. Sie klagen über Autofahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Bahnhofstraße durch den Ort fahren und sich dabei auch von Geschwindigkeitsmesstafeln und Radarfalle nicht abschrecken lassen.

Vorschläge des Ortsrates Beckedorf für eine Verkehrsberuhigung wie etwa eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 70 zwischen Landesgrenze und Ortseinfahrt Beckedorf scheiterten in der Vergangenheit am Veto des Landkreises. Die Bahnhofstraße sei kein Bereich mit überdurchschnittlich vielen Tempoverstößen, argumentierte der Landkreis unter Berufung auf eigene Geschwindigkeitsmessungen. Erst im Frühjahr lehnte er eine vom Ortsrat gewünschte Bedarfsampel an der Bahnhofstraße ab. Begründung: Das Verkehrsaufkommen sei zu gering.

Eine Verkehrsberuhigung strebt der Ortsrat auch für die Straße Föhrenkamp an. „Anwohner klagen, dass einige Autofahrer hier mit überhöhter Geschwindigkeit fahren“, sagt Ortsbürgermeister Rudolf Tosonowski. In der Straße würde seit Kurzem auch junge Familien mit Kindern wohnen. Die Anwohner haben vorgeschlagen, die Straße als Tempo-30-Zone auszuweisen. Der Ortsrat unterstützt die Bürger.

Abgelehnt haben die Beckedorfer Kommunalpolitiker eine Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße. Ein Bürger, der auf seinem Grundstück an der Straße ein Wohnhaus bauen will, hatte den Antrag gestellt. Das Gelände ist derzeit eingeschränktes Gewerbegebiet, betragt war eine Änderung in Misch- oder Wohngebiet. An dieser Stelle allgemeines Wohngebiet auszuweisen, sei schwierig, erfuhr der Ortsrat von der Verwaltung. In der Nachbarschaft gebe es Gewerbetriebe. Die Verwaltung befürchtet, dass es bei Lärmbeschwerden aus dem Wohngebiet zu Betriebseinschränkungen kommen könnte.

Ein Mischgebiet wäre laut Bauverwaltung möglich. In dem Fall dürfte auf dem Grundstück aber kein reines Wohnhaus entstehen, wie es der Bürger plane. Ein Gebäude in einem Mischgebiet müsste vielmehr sowohl zum Wohnen als auch für nicht-störendes Gewerbe genutzt werden können. Der Ortsrat folgte den Argumenten der Verwaltung. Die Kommunalpolitiker sprachen sich gegen eine Änderung des Bebauungsplanes aus.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Einwilligung und Werberichtlinie

Das kompakte Nachrichten-Update für den Landkreis Osterholz und umzu. Lesen Sie Montag bis Freitag jeden Abend die wichtigsten Nachrichten aus Ihrer Region.

Schließen

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)