In seiner kleinen Wohnung in Worpswede hat ein Mann Mitte Mai 2021 unliebsamen „Besuch“ erhalten. Was Polizeibeamte bei der fälligen Durchsuchung so alles fanden, sollte juristische Folgen haben. Neben gut 120 Gramm Cannabis und vier Gramm Kokain wurden mehrere Messer und ein Teleskopschlagstock entdeckt. In Gang gekommen waren die Ermittlungen durch das Auftauchen eines brisanten Pakets in weiter Entfernung vom Künstlerort. In der Nähe von Speyer war im Februar eine Postsendung aus Spanien konfisziert worden. Es enthielt 5,5 Kilogramm Marihuana und war an den Worpsweder adressiert, der sich seit Dienstag vor dem Landgericht Verden verantworten muss.
In der vor über einem Jahr verfassten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ist noch durchgängig von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz die Rede. Der Vorsitzende der 2. Großen Strafkammer erteilte beim Prozessauftakt alsbald den rechtlichen Hinweis, dass mittlerweile weitgehend das am 1. April in Kraft getretene Konsumcannabisgesetz (KCanG) heranzuziehen sei. Danach könnten etwa eine Verurteilung wegen Handelns mit Cannabis in besonders schwerem Fall sowie bewaffneten Handelns mit Cannabis in nicht geringer Menge in Betracht kommen. Mit dem KCanG befinde man sich noch „in rechtlichem Neuland“, sagte der Richter und verlas zwecks Erläuterung einige für das Verfahren relevante Vorschriften.
Der Angeklagte wollte sich zwar zu den Vorwürfen nicht direkt äußern, ließ über seinen Verteidiger jedoch eine Einlassung vortragen. Aufgrund einer schweren Rückenerkrankung habe er seinerzeit regelmäßig Marihuana geraucht und sich beschafft, räumte er darin ein. Gelegentlich habe er auch Freunden „etwas abgegeben“, jedoch „mehr oder weniger zum Einkaufspreis“, und zuletzt 2020. Er habe nicht gedealt, um sich zu bereichern. Und schon gar nicht, niemals, habe er „in Spanien und über das Darknet Marihuana bestellt“.
„Ich kenne niemanden in Spanien“, lautete eine weitere Beteuerung. Außerdem habe er auch nie so viel Geld besessen, dass er eine solche Menge Marihuana überhaupt hätte bezahlen können. Seine Bestellungen habe er stets „bei mir bekannten Menschen in meinem Umfeld“ getätigt, nicht in einer Größenordnung von mehreren Kilo, sondern immer nur etwa 50 bis 100 Gramm. Als damals Polizeibeamte zwecks Durchsuchung vor der Tür gestanden hätten, sei er „völlig überrascht“ gewesen: „Ich wusste nicht, dass gegen mich ermittelt wird.“
Laut Anklage hat er „zu einem nicht bestimmbaren Zeitpunkt“ vor dem 5. Februar 2021 „Gras“ aus dem europäischen Süden geordert, und zwar in der Absicht, es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Über diesen Vorwurf habe er viel nachgedacht, hieß es in der Einlassung. So verrückt es klingen möge: „Ich kann mir nicht erklären, wie mein Name auf das Paket aus Spanien gekommen ist“. Der Prozess wird am 22. Mai fortgesetzt.