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Organo Fluid: Schäden bei der Feuerwehr Hitze und Lösungsmittel haben bei Brandeinsatz viel Material zerstört

Durch den Großeinsatz bei der Chemie-Fabrik Organo Fluid sind rund 100.000 Euro Kosten bei den Freiwilligen Feuerwehren entstanden. Die Gemeinde Ritterhude fürchtet, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.
05.12.2014, 00:00 Uhr
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Von Brigitte Lange und Harry Laube

Die Gemeinde Ritterhude fürchtet, auf einem Schaden von gut 100.000 Euro sitzen zu bleiben. So viel wird es in etwa kosten, die Ausrüstung ihrer Freiwilligen Feuerwehren nach dem Großeinsatz bei der Explosion in der Chemie-Fabrik Organo Fluid wieder in Schuss zu bringen und den Verdienstausfall an die Arbeitgeber der Feuerwehrleute zu erstatten. Kenner der Versicherungsmaterie gehen dagegen davon aus, dass sich die Gemeinde bisher lediglich an den falschen Versicherer gewendet habe.

Die Gemeinde Ritterhude fürchtet, auf einem Schaden von gut 100.000 Euro sitzen zu bleiben. So viel wird es in etwa kosten, die Ausrüstung ihrer Freiwilligen Feuerwehren nach dem Großeinsatz bei der Explosion in der Chemie-Fabrik Organo Fluid wieder in Schuss zu bringen und den Verdienstausfall an die Arbeitgeber der Feuerwehrleute zu erstatten. Dies berichtete Gudrun Laub, Sachgebietsleiterin Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Ritterhude, den Mitgliedern des Finanzausschusses.

Unklare Regelung

„Die Gemeinde hat diese Kosten gegenüber der Versicherung der Firma geltend gemacht“, sagte Laub. Das sei am 30. Oktober geschehen. Zum 27. November hätten sie mit einer endgültigen Entscheidung gerechnet. Doch die blieb aus. Die Versicherung prüfe noch, ob sie tatsächlich für diese Kosten aufkommen müsse. Das Problem der Gemeinde: Das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr sei in diesem Punkt etwas schwammig.

Grundsätzlich sind Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren bei „Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich“. Aber wie so oft gibt es Ausnahmen. So sieht das Gesetz vor, dass Kommunen durchaus gegen Verusacher Ansprüche auf Ersatz ihrer Aufwendungen für den Einsatz geltend machen können, wenn eine Gefährdungshaftung besteht.

Diese Gebühren können nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabegesetz erhoben werden. Aber genau diese Gefährdungshaftung sei im Gesetz nicht klar genug formuliert. „Sie ist etwas auslegungsfähig“, berichtete Laub. „Deshalb steht die Entscheidung der Versicherung noch nicht.“

Alle Schläuche beschädigt

Auf Nachfrage der Redaktion berichtete Laub, dass das bei dem Brand frei gewordene Lösungsmittel sich mit dem Löschwasser vermischt habe und diese Mixtur Schäden am Material verursacht habe. Zum Beispiel an der Kleidung: „Es müssen 46 Paar Stiefel, 45 Überhosen und 60 Paar Handschuhe ersetzt werden“, zählte sie auf.

Sämtliche Schläuche seien durch die Flüssigkeit beschädigt. Allein sie zu ersetzen, koste 7.000 Euro. Die Hitze sei so groß gewesen, dass vier Atemschutzgeräte ersetzt werden müssen. „An einem Einsatzfahrzeug ist das Blaulicht eingeschmolzen“, sagte Laub. Und dabei seien diese Fahrzeuge ziemlich robust. Die Autoreifen konnten dagegen gerettet werden. Nicht aber einige Blitzleuchten-Sätze.

Was die zu begleichenden Verdienstausfälle betrifft, so geht es um 104 Feuerwehrleute aus der Gemeinde Ritterhude (von 451 Brandschützern aus dem Landkreis Osterholz und Bremen), die an zwei Werktagen bei Organo Fluid im Einsatz waren.

„Parallel prüfe ich, ob der Kommunale Schadensausgleich (quasi die Versicherung der Gemeinde) für die Kosten aufkommen könnte“, so Laub. Sollten sowohl die Versicherung als auch der Kommunale Schadensausgleich sich nicht für zuständig erklären, müsse die Gemeinde selbst für die Kosten aufkommen, räumte sie ein.

Gemeinde in Vorkasse

Damit die Freiwillige Feuerwehr Ritterhude wieder ausrücken kann, ist die Gemeinde bereits mit etwa 45.000 Euro in Vorkasse getreten, hat die wichtigsten Materialien ersetzt.

Da die Gemeinde nicht auf die Entscheidung der Versicherer warten kann, legte sie dem Gremium nun einen Beschlussvorschlag zur Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 101 200 Euro für den Brandschutz vor. Die Politiker folgten dem Rat – wohl wissend, dass ihnen kaum etwas anderes übrig bleibt. Denn egal wer zahlt, die Feuerwehr muss einsatzbereit sein.

Gut informierte versicherungsnahe Kreise, die sich mit ähnlichen Schadensabwicklungen beschäftigen, sind überzeugt davon, dass die Schäden der Feuerwehren beglichen werden. Es sei bisher schlicht an der formalen Vorgehensweise der Gemeinde gescheitert. Sie habe sich direkt an den Versicherer des Unternehmens gewendet.

Der sei aber aus versicherungsrechtlichen Gründen so nicht zuständig. Es sei vergleichbar mit den Schäden an den privaten Häusern. Dort hätten die Hauseigentümer die Schäden am eigenen Gebäude ihren eigenen Versicherungen melden müssen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Diese Vorgehensweise sei der Gemeinde inzwischen bekannt.

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