Landkreis Osterholz. Schöffen sind für das Rechtssystem unentbehrlich. Sie werden auch ehrenamtliche Richter genannt und entscheiden vor Gericht gleichberechtigt mit Berufsrichtern über die Schuld und Strafe eines Angeklagten. Die aktuelle Amtsperiode läuft, wie berichtet, bundesweit 2024 aus.
Der Landkreis Osterholz ruft daher deutsche Staatsbürger zwischen 25 und 70 dazu auf, sich als Jugendschöffen zu bewerben. Wer Erfahrung in der Jugenderziehung hat oder eine erzieherische Befähigung, kann sich ohne juristische Vorkenntnisse auf die Vorschlagsliste setzen lassen. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei Verhandlung und Urteilsfindung in Jugendstrafsachen mit, indem sie ihre Lebens- und Berufserfahrung einbringen. Die Bestellung als Jugendschöffe am Amtsgericht oder in der Jugendkammer des Landgerichts gilt für die Amtszeit von 2024 bis 2028.
Schöffen und Jugendschöffen fungieren nach Angaben aus dem Kreishaus als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung; damit seien sie ein wichtiges Element für die Unabhängigkeit der Justiz. Laienrichter sollen auf eine demokratische und bürgernahe Rechtsprechung hinwirken. Auf ihren persönlichen Eindruck der Verhandlung, des Sachverhalts, des Angeklagten kommt es an; da zählen eher Menschenkenntnis, Auffassungsgabe oder Konzentration als Paragrafen und Prozessakten.
Bewerbungen werden bis Freitag, 17. März angenommen. Anschließend wird die Vorschlagsliste dem Jugendhilfeausschuss des Kreistags vorgelegt. Das Bewerbungsformular ist im Internet unter www.landkreis-osterholz.de/fuer-buerger/dienstleistungen herunterzuladen ("Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Jugendschöffe/in"). Online-Bewerbungen sind über das kostenlose Servicekonto des Landes Niedersachsen möglich. Info dazu unter www.landkreis-osterholz.de/online.
Hohe Verantwortung
Jede Kommune erstellt zudem eine eigene Vorschlagsliste mit geeigneten Bewerbern, aus der eine Wahlkommission bei Gericht die Schöffen benennt. Auch die Samtgemeinde Hambergen muss mindestens einen Kandidaten für das Schöffengericht des Amtsgerichts und drei Kandidaten für die Strafkammern des Landgerichts melden. Dafür sucht auch sie nun Bewerber. Sie können sich bis zum 12. April bei der Samtgemeinde Hambergen bewerben – entweder per E-Mail an hauptamt@hambergen.de oder telefonisch unter der Nummer 04793/ 78 70 21. Auf der Internetpräsenz der Samtgemeinde gibt es unter www.hambergen.de auch ein Online-Formular. Dort gibt es auch weitere Informationen zur Schöffenwahl.
Die Verwaltung betont, Bewerber für das Schöffenamt sollten sich der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Sie sollten deshalb anhand der Anforderungen an das Amt prüfen, ob Sie bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Schöffen müssten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Allgemeine Informationen zur Schöffen gibt es im Internet unter www.schoeffenwahl.de.
Die Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörige haben, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und dürfen nicht vorbestraft sein. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer und Strafvollzugsbedienstete, und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.