Die Gemeinde Hagen setzt die Vortragsreihe im Rahmen des Projekts „LernOrt Hagen“ fort. Der Rechtsanwalt Falk Scheibe-In der Stroth dozierte in der Burg zu Hagen über das Thema „Kinder haben Rechte“. Anhand zahlreicher Beispiele zeigte der Anwalt am Kindeswohl orientierte Entscheidungen deutscher Gerichte auf. Die interessierten Zuhörer stellten im Anschluss an sein Referat praxisorientierte Fragen und es entstand eine rege Diskussion.
„Kinderrechte sind für alle Entscheidungsträger bindend“ erklärte Scheibe-in der Stroth und verwies auf ein Abkommen der Vereinten Nationen, dem Deutschland 1989 beigetreten ist. Schon 1979, dem „Jahr des Kindes“, ist die Entwicklung einer Kinderrechtskonvention als Idee Polens in Angriff genommen worden. Zehn Jahre später war das Abkommen unterschriftsreif und bis heute haben 193 Staaten ihre Zustimmung gegeben. Mittlerweile ergänzen fünf Zusatzprotokolle die Konvention, die die Rechte von Kindern regelt. Neben Gleichheit, Gesundheit, Bildung und der freien Meinungsäußerung werden dem Nachwuchs Freizeit, elterliche Fürsorge und gewaltfreie Erziehung zugesagt. Schließlich werden Kinder vor Krieg und Flucht, wirtschaftlicher sowie sexueller Ausbeutung geschützt. Aktuell wird den Kindern besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung zuteil. Das Thema „Inklusion“ hat in Deutschland einen hohen Stellenwert.
Der Dozent möchte mit seinem Vortrag „den Finger in die Wunde legen“ und die Kinderrechte in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken. „In Deutschland sind auch noch nicht alle Vorgaben der UN-Konvention umgesetzt“ erklärte der Anwalt. So ist noch kein flächendeckendes Kinderwahlrecht eingeführt worden. Probleme bereiten auch Kinder, die allein Asylanträge stellen wollen. Ämtern und Gerichten fehlt oft die zündende Idee, Kinderrechte umzusetzen. Anhand zahlreicher Beispiele schilderte der Anwalt Erlebnisse aus der Praxis vor Gericht, bei denen er als Vertreter der Kinder tätig war.
Auch in Hagen finden sich Beispiele für die Wahrung von Kinderrechten. Ob eine BMX-Bahn angelegt wird, die Verwendung von Fördermitteln bei Vereinen oder wie sich das Jugendfreizeitheim organisiert; in allen Fällen sind Kinder und Jugendliche zu Wort gekommen. Vorreiter der Kinderbeteiligung auf Gemeindeebene ist Wennigsen bei Hannover. Hier arbeitet ein Kinderparlament und berät die Gemeinde bei Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen. Aus dem Vortrag ergaben sich bei den Zuhörern Fragen zum täglichen Umgang mit Kinderrechten, dem Kindeswohl und dem Kinderschutz. Diese sind in einer Diskussionsrunde erörtert worden und boten den fragenden Gästen Hilfestellung bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
Der „LernOrt Hagen“ ist ein kommunales Bildungsnetzwerk. Unter www.lernort.hagen-cux.net können die Angebote eingesehen werden. Anmeldungen und Fragen beantwortet Birgit Tienken im Rathaus unter Telefon 0 47 46 / 87 66