Landkreis Osterholz. Legionellen sind Bakterien, die tödliche Lungenentzündungen verursachen können. Um die Vermehrung der Krankheitserreger einzudämmen, müssen die Warmwasseranlagen öffentlicher Gebäude regelmäßig untersucht werden. Bei Häusern mit mehr als zwei Wohneinheiten gilt das neuerdings auch.
Bundesweit bis zu 20 Prozent Beanstandungen: Diese Quote war dem Gesetzgeber dann doch zu hoch. Krankenhäuser und Altenheime, Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen sowie Hotels und Jugendherbergen lassen seit zehn Jahren ihre Warmwasseraufbereitungsanlagen auf Legionellen und andere Keime hin untersuchen. Weil die gefährlichen Krankheitserreger dabei – anders als etwa Koli-Bakterien – überraschend häufig auch in großer Zahl entdeckt wurden, gilt neuerdings eine Untersuchungspflicht auch für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Eckart Christiansen, der Leiter von Labor und Hygieneabteilung im Kreisgesundheitsamt, informierte jetzt den Kreis-Sozialausschuss über die Vorschriften: Wenn der Boiler mehr als 400 Liter fasst, sind die Eigentümer seit diesem Jahr erstmals gehalten eine Untersuchung zu veranlassen. Gleiches gilt für den Fall, dass zwischen Wasserspeicher und Entnahmestelle Platz für mehr als drei Liter in der Leitung ist.
Die kommunalen Einrichtungen hat Christiansens Behörde zuletzt 2012 untersucht, mit dem Ergebnis, dass beispielsweise die Duschen in der Ritterhuder Riesturnhalle im November vorübergehend gesperrt werden mussten (wir berichteten). Inzwischen hat das Gesundheitsamt auch die Sportvereine angeschrieben, die klubeigene Anlagen haben; sie sollen dem Amt die jeweils eingesetzte Warmwassertechnik erläutern. Die Vermieter von Mehrfamilienhäusern werden zudem seit vergangenem Herbst darüber informiert, dass sie bis Ende 2013 eine Erstbeprobung nehmen lassen sollten."Wir prüfen das im Einzelnen zwar nicht nach", so Christiansen. "Aber wenn es zu Problemen kommt, ist die Haftung klar beim Eigentümer." Dabei seien die Legionellen in geringen Mengen harmlos; im kalten Wasser seien immer einige wenige vorhanden. Doch bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius vermehren sich die Bakterien rasant. Wenn sie dann über den Wasserdampf eingeatmet werden, können sie die Lunge oder auch andere Organe massiv schädigen. "Ein Legionellenbefund bedeutet aber noch keine Erkrankung", beruhigte Gesundheitsamtsleiter Dr. Mustafa Yilmaz. Wie verbreitet die Legionärskrankheit in Deutschland ist, ist nicht ganz klar. Laut Hochrechnungen sollen es bundesweit 150000 bis 30000 Erkrankungen pro Jahr sein.
Für die Vermieter gilt folgende Faustregel: Wenn in 100 Millilitern Wasser weniger als 100 Legionellen gefunden werden, muss nichts weiter unternommen werden. Nach einer solchen Erstbeprobung dürfen dann bis zu drei Jahre ins Land gehen. Werden jedoch mehr als 100 Keime gefunden, ist das Gesundheitsamt zu informieren, das beim weiteren Vorgehen berät. "Der Betreiber hat eine Gefährdungsanalyse zu erstellen", so Christiansen. Zuweilen genüge es, das System hochzufahren und richtig durchzuspülen. Fünf Minuten lang bei 70 Grad Celsius dürften reichen, sofern keine Blindstücke oder Totleitungen vorhanden sind. Vier Wochen später ist dann erneut eine Probe zu nehmen.
Ohnehin wirke regelmäßiges Durchspülen der Leitungen vorbeugend; viele moderne Anlagen heizen nachts daher auch einmal automatisch auf. Sehr bedenklich seien Kontaminationen von mehr als 1000 Legionellen pro 100 Milliliter Wasser; dann stehe am Ende oft eine kostspielige Komplettsanierung der Anlage, so der Hygiene-Fachmann.
Die neue Verordnung wird in das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter hineinspielen, denn die Untersuchungskosten – rund 150 bis 200 Euro für ein Dreifamilienhaus – dürfen je nach Mietvertrag über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Mit der Legionellen-Problematik wird die Arbeit in Christiansens Wasserlabor weiter zunehmen. Routinemäßig werden dort schon heute jährlich beinahe 1000 Proben auf durchschnittlich gut 20 Parameter hin untersucht. Sie stammen aus 50 festen und variablen Entnahmestellen unter anderem in den Wasserwerken. Neben den vier Werken im Osterholzer Kreisgebiet sind auch fünf auswärtige Wasserwerke für die Versorgung der Menschen im Landkreis tätig. Die beiden großen Versorger beliefern die Menschen im Kreisgebiet jährlich mit mehr als sechs Millionen Kubikmetern.