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Landgericht Angeklagte weisen Vorwürfe von sich

In 37 Fällen sollen sich vier Männer schuldig gemacht haben. Drei Beteiligte müssen sich vor dem Landgericht Verden wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Aber die Vorwürfe weisen sie von sich.
22.12.2024, 16:45 Uhr
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Von Angelika Siepmann

In dem Glauben, ihr Geld wie versprochen gewinnbringend zu investieren und gleichzeitig Gutes zu tun, sollen etliche Anleger vier Männern auf den Leim gegangen sein, die als Vorständler einer sogenannten Selbsthilfestiftung agierten. Zur Verwaltung des Stiftungsvermögens hatte das Quartett ein Unternehmen mit Sitz in Rotenburg gegründet, für dessen Strukturen und angebliche Zwecke sich die Justiz gerade besonders interessiert. Drei Beteiligte müssen sich vor dem Landgericht Verden wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 37 Fällen verantworten. Aber die Vorwürfe weisen sie von sich. Und ihre Verteidiger haben offenbar noch einiges vor, um die Unschuldsbeteuerungen ihrer Mandanten zu untermauern.

Die Staatsanwaltschaft Stade – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen – legt den Angeklagten im Alter von 68, 50 und 46 Jahren aus Rotenburg, Ottersberg und Oyten, wie berichtet, zur Last, zwischen 2015 und Frühjahr 2019 auf unlautere Art insgesamt 2,14 Millionen Euro eingestrichen zu haben. An die mit Gewinnbeteiligung von bis zu rekordmäßigen 140 Prozent angelockten Anleger sollen im Tatzeitraum nur 1,027 Millionen Euro zurückgeflossen sein. Manche Investoren sahen jedoch keinen Cent und mussten nach den Ermittlungen zum Teil sechsstellige Summen in den Wind schreiben.

Allein eine halbe Million Euro hat ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Grafschaft Bentheim nach eigenem Bekunden eingebüßt – Teilbetrag eines erheblichen Lottogewinns, den er auf die Verlustliste setzen musste. Den Tipp für eine angeblich sichere und einträgliche Investition hatte er seinerzeit von einer Bekannten erhalten. Die soll „Provisionen“ von der Stiftung erhalten haben. Er selbst hatte nichts erhalten – nachdem er im Februar 2019 zunächst 200.000 Euro überwiesen hatte und etwa sechs Wochen später noch 300.000 Euro.

73-Jähriger schwer erkrankt

Auf der Anklagebank sollte eigentlich auch der Vierte im mutmaßlichen Betrügerbunde sitzen. Doch der damalige Geschäftsführer einer offenbar eigens ins Leben gerufenen GmbH ist schwer erkrankt. Das Verfahren gegen den 73-jährigen Senior aus Delmenhorst wurde abgetrennt.

Hatten sie zunächst recht ausgiebig ihre Biografien dargeboten, so äußerten sich die Angeklagten, darunter ein früherer Bankkaufmann, an einem weiteren Verhandlungstag auch dazu, was die Finanzermittler ihnen vorwerfen. Nämlich sich „durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“ bei den Geschädigten „einen Irrtum erregt“ und sich so einen „rechtswidrigen Vermögensvorteil“ verschafft zu haben. Haben sie aber nicht, wie aus den Einlassungen hervorging beziehungsweise hervorgehen sollte.

Pleiten, Pech und Pannen

Es wurde viel erzählt, vor allem von – auch persönlichen – Pleiten, Pech und Pannen. Etwa, dass sie vor ihrer reellen Zusammenarbeit einst selbst alle einem Betrüger aufgesessen seien und reichlich Geld verloren hätten. Und dass die gemeinschaftlichen Geschäfte halt leider nicht immer gut gelaufen seien. Etwa das mit dem doch zunächst so verheißungsvollen Projekt „Gold aus Ghana“. Es habe da einen „erfolgreichem Probelauf“ mit Edelmetall aus einer Mine in dem westafrikanischen Land gegeben. Aber dann soll es mit dem Verbringen nach Dubai und dortigem Kapitalisieren nicht mehr geklappt haben. Auch die auf die Schweiz konzentrierte Sache mit den abhörsicheren Telefonen sei am Ende gescheitert.

Am letzten Verhandlungstag vor der Feiertagspause fasste der Vorsitzende Richter der großen Wirtschaftsstrafkammer all die vernommenen Erklärungen und Ausführungen schlicht so zusammen: „Die Taten werden nicht eingeräumt, sondern bestritten“. So sei es, bestätigten die Verteidiger. Zuvor hatte einer der rührigen Anwälte bereits einen Beweisantrag gestellt. Weitere sollen dem Vernehmen nach noch folgen. Es möge bitte zügig damit vorangehen, so der Vorsitzende. „Das Verfahren läuft ja nicht erst seit gestern“.

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