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Nach Raumordnungsverfahren Tennet plant neues Umspannwerk: Zwei Alternativen für einen Standort

Bei der Planung der 380-Kilovolt-Stromleitung Elsfleth-Sottrum ist das Raumordnungsverfahren mittlerweile abgeschlossen. Was bedeutet dies für die Samtgemeinde Sottrum und ihre Mitgliedsgemeinden.
07.10.2024, 15:51 Uhr
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Tennet plant neues Umspannwerk: Zwei Alternativen für einen Standort
Von Lars Köppler

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ARL) Lüneburg hat bei der Planung der neuen 380-Kilovolt-Stromleitung Elsfleth-Sottrum die nächste Hürde genommen. Wie die Behörde jetzt mitgeteilt hat, ist das für das Vorhaben notwendige Raumordnungsverfahren nunmehr abgeschlossen. Die neue Leitung ersetzt eine bestehende Stromleitung zwischen der Schaltanlage Elsfleth/West im Landkreis Wesermarsch und der Gemeinde Sottrum und stellt sich laut ArL als raum- und umweltverträglichste Lösung dar. Ziel des Großprojekts ist es, die Kapazität für den Stromtransport in Niedersachsen zu erhöhen.

Wie umfangreich waren die raumordnerischen Untersuchungen?

Die Prüfung umfasste neben dem rund 66 Kilometer langen niedersächsischen Trassenverlauf auch die Prüfung mehrerer Alternativen für den Standort eines rund zwölfeinhalb Hektar großen Umspannwerkes, welches der niederländische Netzbetreiber Tennet in der Samtgemeinde Sottrum plant. Tennet hatte hierfür insgesamt vier mögliche Standorte in den Blick genommen. Zwei davon hat das ArL inzwischen für raumverträglich erklärt. „Wir haben uns intensiv mit den Verfahrensunterlagen und mit den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren befasst“, erläutert ArL-Projektleiter Tom Weding den Prozess der Prüfung.

Wie lauten die Kernergebnisse des Verfahrens?

Für das Projekt „Umspannwerk Sottrum“ wird der Standort nordöstlich von Sottrum im Dreieck Schleeßel, Clüversborstel und Bundesstraße 75 von der Behörde höher eingestuft als die Variante, die sich näher an Höperhöfen in der Gemeinde Bötersen orientiert. Im Bereich nördlich von Lilienthal wird derweil dem Vorschlag der Gemeinde Lilienthal gefolgt und eine angepasste Trassenführung festgestellt. "Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung", erklärt Weding hierzu. Das ArL-Gutachten – bestehend aus einem Textteil und einer Karte mit drei Blättern – kann im Internet unter www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso abgerufen werden.

Was sind die nächsten Schritte bei dem Vorhaben?

An das Raumordnungsverfahren schließt sich nun das Zulassungsverfahren für die neue 380-Kilovolt-Leitung Elsfleth-Sottrum an. Für die einzelnen Abschnitte der neuen Freileitung wird Tennet ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragen. Diese ist in Niedersachsen für die Genehmigung neuer Höchstspannungsfreileitungen zuständig. Für das neue Umspannwerk in der Samtgemeinde Sottrum ist die Art und Weise des nachfolgenden Zulassungsverfahrens noch offen.

Wie bewertet die Sottrumer Verwaltung den Verfahrensstand?

Kerstin Wendt, Allgemeine Vertreterin von Samtgemeindebürgermeister Holger Bahrenburg und stellvertretende Gemeindedirektorin der Gemeinde Sottrum, stellt auf Nachfrage klar, dass der Gemeinde bei der Umsetzung des Projekts zwei Punkte eminent wichtig sind: Die Abstände zur Wohnbebauung müssten eingehalten und das Landschaftsbild dürfe nicht nachhaltig gestört werden. Schließlich sei das Wunschgebiet auch ein Jagdrevier mit vielen freien Flächen. Wendt weiß aber auch, dass "ein zweites Umspannwerk für Sottrum unumgänglich" sei. Weil aber Punkte wie etwa der genaue Standort noch unklar sind, will die Verwaltung die weiteren Entwicklungen des Vorhabens erst einmal abwarten und zugegebener Zeit eine Stellungnahme abgeben.

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