Bremen Stadtteile Osterholz Verden Diepholz Delmenhorst Wesermarsch Oldenburg Rotenburg Cuxhaven Bremerhaven Niedersachsen

Bewerbungsfrist läuft Neues Wohngebiet in Sottrum: Bauplätze am "Uhlenkampsweg II" verfügbar

Häuslebauer können in der idyllischen Sottrumer Wiestelandschaft eine neue Heimat finden. Derzeit werden die Bewerbungen für die 33 Bauplätze angenommen. Eine Richtlinie regelt die Vergabe der Grundstücke.
09.05.2025, 14:10 Uhr
Jetzt kommentieren!
Zur Merkliste
Neues Wohngebiet in Sottrum: Bauplätze am
Von Lars Köppler

Noch ist es eine Ackerfläche, die Autofahrern, Radlern und Spaziergängern auf dem Weg von Sottrum nach Clüversborstel einen weiten Blick in die Natur der idyllischen Wiestelandschaft ermöglicht. Die Rede ist vom geplanten Neubaugebiet "Uhlenkampsweg II", welches geografisch am Ortsende von Sottrum, kurz vor der Gemeindegrenze zu Reeßum, liegt. Schon bald soll das verwaiste Areal zum neuen Lebensmittelpunkt für Familien und älteren Menschen werden.

Die Gemeinde Sottrum sieht in dem Bauland ein attraktives Pflaster für Häuslebauer und ist jetzt mit der Planung des Baugebiets auf die Zielgeraden eingebogen. Die politischen Gremien haben bereits den Weg frei gemacht für die Bebauung des Ackers. Nun läuft die Vergabe der 33 Bauplätze an. Interessierte können sich noch bis zum 31. Mai 2025 (24 Uhr) um ein Baugrundstück bewerben. Für die Vergabe der Bauplätze hat der Rat der Gemeinde Sottrum im Dezember 2024 eine Bauplatzvergaberichtlinie aufgestellt. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde abrufbar.

Wie groß ist die Fläche, auf der das Wohngebiet entsteht?

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nach Angaben der Verwaltung etwa 4,59 Hektar groß. Davon seien etwa 3,64 Hektar für Wohnbebauung, 0,87 Hektar als Straßenverkehrsfläche und 800 Quadratmeter als Fläche zum Anpflanzen vorgesehen. Das Areal ist durch einen fünf Meter breiten Pflanzstreifen im Norden und durch einen westlich gelegenen Biotopverbund abgegrenzt. "Teile des Plangebiets waren schon durch einen Bebauungsplan überplant und ökologisch ausgeglichen. Somit besteht für diese Planaufstellung ein Kompensationsbedarf von lediglich 0,9 Hektar", erklärt Kerstin Wendt, Vize-Gemeindedirektorin der Gemeinde Sottrum. Die größten Teilflächen des Plangebiets waren bisher in landwirtschaftlicher Nutzung. Kleine Teile des Plangebiets waren bereits bebaut.

Wann begannen die Planungen und welche Hürden mussten die politischen Gremien bei diesem Prozess überwinden?

Von der Idee, über zahlreiche Gutachten bis hin zu der Entwicklung der neuen Vergaberichtlinien: Der Weg bis dahin war lang. Eineinhalb Jahre dauerte es, bis 2022 die Erschließungsarbeiten starten konnten. Das Planverfahren begann derweil Ende 2019 mit dem Aufstellungsbeschluss. Bis Mitte 2020 wurden erste Vorentwürfe im Rahmen der frühzeitigen Behörden- beziehungsweise Öffentlichkeitsbeteiligung erörtert. Nach Beratungen in mehreren Sitzungsdurchgängen wurde vom Verwaltungsausschuss im Juli 2021 ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die Offenlage des Planentwurfs erfolgte im Herbst 2021.

Was werden die Merkmale dieses Wohngebietes sein?

Durch die Festsetzungen ist das Plangebiet in verschiedene Bereiche gegliedert. "Es ist sämtlich eine eingeschossige Bebauung in einem allgemeinen Wohngebiet festgesetzt", stellt Wendt fest. Es seien aber unter anderem unterschiedliche First- und Traufhöhen zugelassen und die Anzahl der Wohnungen und die Grundstücksgrößen geregelt. Hierdurch sollen zum Beispiel auch Seniorenwohnungen etabliert werden.

Gibt es weitere Besonderheiten?

Ja, erstmalig werden vier Bauplätze als sogenannte Ü-50 Bauplätze zum Ankauf angeboten. Diese Sonderbaugrundstücke haben laut Verwaltung folgende Eigenschaften: Grundstücksgrößen von 400 bis maximal 500 Quadratmeter; die Bebauungsgrenze liegt bei 55 Prozent; es wird nur ebenerdige Bauweise zugelassen; ein Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnraum ist nicht zugelassen.

Wie teuer wird der Grundstückskauf für die Häuslebauer?

Der Kaufpreis für die Bauplätze beträgt je nach Lage 130 bis 160 Euro pro Quadratmeter einschließlich gemeindlicher Erschließung und Schmutzwasserkanalbaubeitrag. Die genauen Kaufpreise der einzelnen Bauplätze können aus dem Vermarktungsplan, der auch Anlage der Bauplatzvergaberichtlinie ist, entnommen werden.

Wann soll die komplette Erschließung des Areals erfolgen?

Die Anlagen zur Ersterschließung sind fertiggestellt. "Ein Endausbau wird angestrebt, wenn die Wohnbebauung weitestgehend abgeschlossen ist", sagt Kerstin Wendt.

Welche Anbieter werden für die Breitband- und Stromversorgung auf dem Areal zuständig sein?

Der Grundversorger der Gemeinde, die EWE-Netz, versorgt das Gebiet mit Strom und Telekommunikation. Ein Erdgasnetz werde laut Wendt nicht mehr angeboten.

Wie groß ist bisher das Interesse an den Bauplätzen und bis wann sollen alle Plätze vergeben sein?

Die Nachfrage scheint aufgrund der vielen Anfragen zum B-Plan-Verfahren und zur Vergabe groß zu sein. Die Anzahl der Bewerbenden könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden, "da es sich um ein laufendes Verfahren handelt", erklärt Wendt. Die Vergabe der Bauplätze soll im Juni durch Beschluss des Rates erfolgen. "Im Anschluss daran werden die Verträge entsprechend vorbereitet." Die genauen Vergaberichtlinien und alle notwendigen Dokumente sind auf der Gemeinde-Homepage zu finden.

Wann ist mit dem ersten Spatenstich zu rechnen?

Ein Termin dafür ist nicht fixiert. Nach dem Verkauf der Bauplätze haben die Bewerber ein Jahr Zeit, mit dem Bau zu beginnen. Die Fertigstellung habe dann drei Jahre nach Vertragsabschluss zu erfolgen, erläutert Wendt.

Zur Startseite
Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren

Rätsel

Jetzt kostenlos spielen!
Lesermeinungen (bitte beachten Sie unsere Community-Regeln)