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Prozess um Sex-Falle in Bothel 24-Jähriger wehrt sich gegen Urteil

Im Prozess um die Sex-Falle in Bothel wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Der als Haupttäter verurteilte 24-Jährige hat Revision eingelegt und wehrt sich gegen die vom Landgericht verhängte Strafe.
28.02.2022, 09:00 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Verden/Bothel. Der wegen der am Friedhof in Bothel (Kreis Rotenburg) begangenen Raubtaten zu über sieben Jahren Haft verurteilte 24-Jährige will die Entscheidung des Landgerichts Verden nicht akzeptieren. Nach Angaben des Gerichts hat der Mann aus dem westfälischen Marl über seinen Verteidiger fristgerecht Revision eingelegt. Damit ging er genauso vor wie seine Ex-Freundin (23) und Komplizin, die Mitte Dezember wegen Mittäterschaft eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren erhalten hatte.

In den Hinterhalt gelockt

In getrennten Verfahren waren beide, wie berichtet, für schuldig befunden worden, Anfang November 2020 besonders schwere räuberische Erpressung, besonders schweren Raub sowie versuchten schweren Raub verübt zu haben, in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die drei Opfer waren über eine Online-Kontaktbörse geködert und dann gezielt in den Hinterhalt gelockt worden. Während sich die Männer am verabredeten, abgelegenen Treffpunkt noch den „gebuchten“ Sex mit einer 16-Jährigen erhofften, trat erst die junge Frau als freundlicher Lockvogel in Erscheinung, dann auch schon der maskierte und mit einem Teleskopstock bewaffnete Haupttäter.

Die perfide eingefädelten Meetings dienten dazu, den vorab ausgehandelten „Liebeslohn“ ohne Gegenleistung abzukassieren. Dabei wurden die vermeintlichen Freier eingedenk des Angebots, auf das sie sich eingelassen hatten, sofort damit konfrontiert, sie seien „Pädophile“ oder kurz „Pädos“. Laut Urteil wurde ihnen suggeriert, sie könnten sich unter Umständen einer Strafverfolgung aussetzen, da sie sich mit einer Minderjährigen einlassen wollten. Einer der als Zeugen befragten Männer hatte während des Prozesses beteuert, dies niemals wirklich vorgehabt zu haben. Vielmehr will er sogar, sinngemäß, gute Absichten gehegt und gehofft haben, vielleicht etwas gegen derartiges „Treiben“ unternehmen zu können.

Knapp 1000 Euro kassiert

Das Paar, das in Rotenburg lebte, hatte unterm Strich knapp 1000 Euro eingenommen. Die Frau hatte in ihrem Prozess beteuert, der Mann habe den gesamten Tatplan ausgetüftelt und sei während der kurzen Partnerschaft auch ihr gegenüber häufig gewalttätig gewesen. Er sei Kampfsportler und “kein unbeschriebenes Blatt“. Ein erfahrener Kampfsportler zu sein, hatte der 24-Jährige dann auch beinahe stolz bekundet. Dem Vernehmen nach ist der Mann seit Jahren in einem extrem rechten Kampfsportkreis aktiv und bekannt. Im Prozess waren Unterlagen präsentiert worden, wonach er den Ausstieg aus der Neonazi-Szene vollzogen hat.

Da Revision eingelegt wurde, sind die Urteile der 10. Großen Strafkammer noch nicht rechtskräftig. Sowohl die ebenfalls aus dem Ruhrgebiet stammende Frau als auch der 24-Jährige, der einige Zeit in Untersuchungshaft saß, befinden sich nach wie vor auf freiem Fuß.

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