Zur Übergabe einer Unterschriftenliste der Dibberser Bürgerinitiative an den Landkreis Verden :
Bürger-Sicherheit gefährdet
Es geht nicht darum, ob der Landkreis Verden sich über geltendes Recht hinwegsetzen könnte oder sollte. Es geht hier um die wohl einmalige Konstellation: explosionsgefährdete Schweinemastanlage und unmittelbar daran grenzendes Flüssiggas-Lager. Mit den aktuellen Bestimmungen der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) für einen Störfall fehlt eine wesentliche Rechtsgrundlage. Die in der KAS gelisteten Achtungsabstände beziehen sich nämlich auf die Konstellation: Störfallbetrieb hin zu schützenswerten Gebieten (wie Wohngebiete oder Einkaufszentren). Eine Schweinemastanlage ist aber kein schützenswerter Bereich, von ihm gehen durch Methangas erhebliche Gefahren aus. In den letzten zehn Jahren gab es allein in Nordrhein-Westfalen über 30 Explosionen. Im vorliegenden Fall muss der Landkreis vom Antragsteller ein Sondergutachten auf der Basis der Regelungen der KAS anfordern, alles andere ist gefährlicher Umgang mit der Sicherheit der Bürger.
WINFRIED HAGEN, THEDINGHAUSEN
Leserbriefe sind keine Meinungsäußerung der Redaktion. Die Redaktion behält sich Auswahl und Kürzungen vor. Anonyme Briefe werden nicht veröffentlicht. Postadresse und Telefon-
nummer nicht vergessen, auch bei E-Mails.