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Erfolg per Mahnbescheid Erfolg gegen Reiseveranstalter erzielt

Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Urlauber ihre geplante Reise nicht antreten können. Damit seine Mutter ihr Geld zurückbekommt, hat Volker Lück einen Mahnbescheid gegen den Veranstalter erwirkt.
24.01.2021, 16:04 Uhr
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Von Philipp Zehl

Aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung den bundesweiten Lockdown vor Kurzem erneut verlängert und teilweise verschärft. Reisen sind grundsätzlich nicht verboten, sollen aber möglichst nicht stattfinden.

Bereits im vergangenen Jahr kam es zu Reisebeschränkungen und -warnungen. Während einige Reiselustige trotz allem ihren Urlaub antraten, entschlossen sich andere dazu, ihren Urlaub abzusagen. Oftmals hatten auch einige Veranstalter die Reise bereits vorab gestrichen. Dabei kommt es häufig zu Unklarheiten, was mit dem bereits gezahlten Geld geschieht – ob die Summe erstattet wird oder der Kunde einen Reisegutschein erhält. Mit diesem Problem wurde im vergangenen Jahr auch Volker Lück – Leser unserer Zeitung aus der Ortschaft Blender – in seinem Familienkreis konfrontiert.

„Meine Mutter, die in Kassel lebt, hatte bereits 2019 gemeinsam mit ihrer Schwiegertochter eine Flusskreuzfahrt auf der Rhone in Frankreich gebucht“, erzählt Volker Lück. Der Ausrichter der Kreuzfahrt ist ein Unternehmen, das Erlebnis-Städtereisen via Kreuzfahrtschiffen auf Europas Flüssen anbietet. Der Plan der beiden Urlauberinnen sei es gewesen, per Zug von Frankfurt nach Lyon zu fahren, von dort aus auf das Schiff zu gehen und eine einwöchige Kreuzfahrt – vom 25. April bis zum 2. Mai – anzutreten.

Doch die Pandemie und der von der Bundesregierung verhängte Lockdown im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte den beiden Frauen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Lück: „Nachdem die Reise telefonisch über das Reisebüro abgesagt wurde, gab es lediglich diffuse Informationen, dass meine Mutter einen Gutschein erhalten soll“. Mehr Informationen habe es nicht gegeben. „Sie ist im Ungewissen gelassen worden“, kritisiert er. Da seine 88-jährige Mutter sich nicht sicher gewesen sei, ob sie überhaupt noch einmal eine Reise antreten könne, habe sie darum gebeten, dass ihr das Geld zurückerstattet werde. Dies sei der Ausgangspunkt für eine lange Prozedur gewesen.

„Zunächst hatte mein Bruder mündlich versucht, die Angelegenheit zu regeln“, erklärt Lück den Ablauf. Daraufhin hätte sich das Kasseler Reisebüro mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt, was jedoch nichts gebracht habe. „Im September führte ich daraufhin ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Reiseveranstalters und schilderte ihr die Situation“, erzählt er. Das Angebot, das ihm vom Reiseveranstalter gemacht worden sei, sei ein Preisnachlass für eine neue Kreuzfahrt gewesen – konträr zum Wunsch der Mutter.

„Wir haben dann vereinbart, dass ich das Ganze noch einmal schriftlich verfasse. Als Reaktion kam dann ein Formblatt mit dem Gutschein und Vergünstigungen“, berichtet Lück. Auf die von ihm geforderte Rückerstattung des gezahlten Geldbetrags sei das Unternehmen nicht eingegangen. Aus diesem Grund entschloss sich der Blenderaner Anfang Oktober 2020, ein Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter zu senden – mit einer Terminsetzung, bis wann das Geld zu erstatten sei. Auch darauf sei keine Reaktion des Unternehmens erfolgt.

„Deshalb habe ich einen Mahnbescheid veranlasst über das zuständige Mahngericht in Hessen, da meine Mutter ja in Kassel wohnt. Zu dem Mahnverfahren kommen noch die Verfahrenskosten hinzu. Es ist auch möglich, Verzugszinsen geltend zu machen“, erklärt Lück und verweist darauf, dass immer das Mahngericht, das sich in der Nähe des Wohnsitzes des oder der Betroffenen befindet, für die jeweilige Angelegenheit zuständig sei. Am 10. November sei der Mahnbescheid beim Veranstalter der Kreuzfahrt eingegangen und wenig später sei das Geld zurücküberwiesen worden. Für eine Stellungnahme war der Veranstalter nicht erreichbar.

Für alle Urlauber, die sich mit demselben Problem konfrontiert sehen, hat Lück folgenden Ratschlag: „Man soll sich nicht einfach vertrösten lassen, sondern diesen Weg gehen“. Als Alternative könne man sich natürlich auch einen Rechtsanwalt als Beistand nehmen, wobei das Mahnbescheidverfahren kostengünstiger sei. „Einfach das Formular besorgen und ausfüllen. Beim zuständigen Mahngericht muss der Kläger noch eine Gebühr entrichten, woraufhin das Gericht den Bescheid dann versendet“, schildert Lück. Sein Ziel sei es, Betroffenen Mut zu machen, die in derselben Bredouille stecken.

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