Aufatmen beim Veranstaltungsteam des Moyn-Festivals: Am Mittwochnachmittag – und damit erst einen Tag vor Beginn der Großveranstaltung – gab es gute Nachrichten durch den 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Dieser hat eine bauaufsichtliche Verfügung des Landkreises Verden zur Beschränkung der durch das Moyn-Festival zu nutzenden Flächen und der Teilnehmerzahl außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet: Die Veranstaltung kann in der ursprünglich geplanten Form mit 4500 zahlenden Besuchern und 2000 Mitarbeitenden über die Bühne gehen. "Wir sind super glücklich", betonte Alexander Werner von der veranstaltenden Abro-Team GmbH nach der Urteilsbekanntgabe.
Warum stand das Festival in dieser Größenordnung auf der Kippe?
Im vergangenen Jahr waren zum Festival auf dem Backsberg zwischen Sagehorn und Fischerhude "nur" insgesamt 4500 Menschen vor Ort gewesen (3500 Gäste, 1000 Mitarbeitende). Die Abro-Team GmbH vergrößerte für die diesjährige Auflage die Kapazitäten. Ferner sollte das Festivalgelände nach Westen erweitert werden, um aus Naturschutzgründen nicht mehr nutzbare Flächen entlang der Wümme zu ersetzen. Mit diesen Erweiterungen zeigte sich der Landkreis Verden als Genehmigungsbehörde jedoch nicht einverstanden.
Welche Auffassung vertritt der Landkreis?
Obwohl immer noch kein gültiger Bebauungsplan für die Fläche vorliegt, die eine Nutzung solcher Großveranstaltungen erlaubt, wird das Festival vom Landkreis aufgrund der Absichtserklärung der Gemeinde Oyten zur Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes vorerst weiter geduldet. Allerdings nach Sicht der Kreisverwaltung nur in der bisherigen Größenordnung. Mit bauaufsichtlicher Verfügung vom 5. August hatte er deshalb mit sofortiger Wirkung die Personenzahl auf maximal 4500 beschränkt und die Westerweiterung des Geländes untersagt, heißt es in einer Mitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.
Wie reagierte die Veranstalterin auf die Auflagen?
Die Abro-Team GmbH ging gegen die Entscheidung juristisch vor, genauer gesagt wurde ein Eilantrag gegen die Verfügung gestellt. Diesen hatte das Verwaltungsgericht jedoch "aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt", wie es vom Oberverwaltungsgericht heißt. Die letzte Hoffnung für das Veranstaltungsteam ruhte also auf der Entscheidung des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Und dieser entschied am Mittwoch zugunsten der Abro-Team GmbH und setzte mit seinem Urteil die Verfügung des Landkreises Verden außer Vollzug.
Womit begründete die Justiz dieses Urteil?
"Bei dem Moyn-Festival handelt es sich nicht um eine bauliche Anlage oder eine sonstige nach Baurecht zu beurteilende Grundstücksnutzung. Das Festivalgelände erlange durch das Festival und eine weitere dort regelmäßig stattfindende Großveranstaltung nicht dauerhaft den Charakter eines Fest- beziehungsweise Ausstellungsplatzes, sondern stelle sich weiterhin als Grünland dar", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Deshalb dürfe der Landkreis keine baurechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Grundstücksnutzung als solcher stellen.
Geht die juristische Auseinandersetzung zwischen Landkreis Verden und Abro Team GmbH nun in die nächste Runde?
Nein, zumindest nicht, was die Ausrichtung des diesjährigen Festivals angeht. Denn der Beschluss des Senats ist nicht anfechtbar. Damit sich ein solcher Rechtsstreit in der Zukunft nicht wiederholt, will die Abro-Team GmbH nach dem Festival das Gespräch mit den Beteiligten suchen. "Wir werden in den Austausch gehen, denn das war sehr unglücklich für alle", sagte Werner.
Können nun auch doch noch kurzfristig Anwohner-Tickets für das eigentlich ausverkaufte Festival verkauft werden?
Ja, nach dem Urteil ist es der Veranstalterin gestattet, dieses zusätzliche Kontingent freizugeben. Eigentlich sollten die Tickets für Anwohner aus Oyten, Sagehorn, Bassen und Fischerhude Anfang des Monats angeboten werden, die Verfügung des Landkreises machte das aber vorerst unmöglich. Nun muss es natürlich alles ganz schnell gehen. Der Ticket-Erwerb von Bürgern aus den genannten Ortschaften ist mit Personalausweis an diesem Mittwoch, 22. August, von 19.30 bis 21 Uhr vor Ort am Eingang des Festivalgeländes möglich sowie am Donnerstag, 23. August, von 17.30 bis 19 Uhr am Sportplatz in Fischerhude. Tagestickets für den Freitag oder Sonnabend kosten jeweils 65 Euro, wer eine Eintrittskarte für das gesamte Wochenende erwerben will, muss 165 Euro zahlen.