Dreimal Abbruch, einmal Fortsetzung: Das sind die vier Varianten, auf die sich der Verbandsvorstand des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) verständigt hat. Am Montagabend hielt der Verband seine Sitzung, setzte sich mit den von einer Arbeitsgruppe erstellten Szenarien auseinander und verständigte sich auf vier Möglichkeiten, wie in der Corona-Krise mit der Saison 2019/2020 weiter umgegangen werden könnte. Diese Varianten seien das Resultat aus zahlreichen Vorschlägen, die den NFV in den vergangenen Wochen erreicht hätten.
Variante eins beinhaltet einen Saisonabbruch mit Auf- und Absteigern nach Quotientenregelung. Bei Variante zwei würde ebenfalls die Saison abgebrochen und die Tabelle per Quotientenregelung ermittelt werden. Der Unterschied: Es würde Auf-, aber keine Absteiger geben. Vorschlag Nummer drei: Annullierung der Saison. Das vierte Szenario beschreibt das, was die niedersächsischen Fußball-Vereine bereits mehrheitlich abgelehnt hatten: die Fortsetzung der Spielzeit zu einem unbestimmten Zeitpunkt. Genauere Informationen zu den Szenarien sind dem Infokasten in diesem Artikel zu entnehmen.
Der neue Fahrplan des NFV
Diese vier Varianten sind aber noch nicht in Stein gemeißelt. Am 16. Mai sollen zwei Webinare – Bezirk Lüneburg gemeinsam mit dem Bezirk Weser-Ems, Bezirk Hannover gemeinsam mit Braunschweig – mit den Klubvertretern abgehalten werden, um mit ihnen die Szenarien im Detail zu besprechen und abzustimmen. Die daraus resultierenden Ergebnisse will der Verbandsvorstand wiederum am 20. Mai in einer weiteren Sitzung konkretisieren und festlegen.
Doch auch dann ist noch lange nichts entschieden. Am 22. Mai will der NFV einen außerordentlichen Verbandstag einberufen. Die Satzung besagt, das eine solche Einberufung eine Frist von zehn Wochen bedarf. Doch so lange will dann auch der NFV nicht mehr warten. „Aufgrund der Dringlichkeit haben wir uns dafür entschieden, die in der Satzung vorgesehene Antrags- und Ladungsfrist von zehn Wochen zu verkürzen. Der 27. Juni ist das Datum, bis zu dem wir den Verbandstag spätestens durchgeführt haben wollen“, wird NFV-Präsident Günter Distelrath auf der Verbands-Homepage zitiert. Nur auf einem Verbandstag kann über dem Umgang mit der Saison entschieden werden. Zudem beinhaltet der weitere Fahrplan des NFV auch den außerordentlichen DFB-Bundestag, der für den 25. Mai terminiert ist. Der NFV erwartet, dass die dort zu treffenden Beschlüsse Auswirkungen auf die Entscheidungen in Niedersachsen haben könnten.
Variante 1
Abbruch der Saison mit Auf- und Abstieg nach Quotienten-Regelung (Punkte geteilt durch Spiele)
• Absetzung aller ausstehenden Pflichtspiele (Punkt-, Pokal- und Relegationsspiele)
• Anzahl von Auf- und Absteigern nach Ausschreibung/Spielordnung
• Ermittlung von Auf- und Abstieg durch Anwendung der Quotientenregelung anhand des Tabellenstandes vom 12. März (Datum der coronabedingten Aussetzung des Spielbetriebes)
• Bei Gleichheit des Punkt-Quotienten (ergänzende Reihenfolge): Quotient-Tordifferenz geteilt durch Spiele, mehr erzielte Treffer, direkter Vergleich, Fairness-Tabelle, Losverfahren
Variante 2
Abbruch der Saison mit Aufstieg und ohne Abstieg nach Quotienten-Regelung
• Absetzung aller ausstehenden Pflichtspiele (Punkt-, Pokal- und Relegationsspiele)
• Anzahl von Aufsteigern nach Ausschreibung/Spielordnung
• Keine Absteiger
• Ermittlung von Aufstieg durch Anwendung einer Quotienten-Regelung anhand des Tabellenstandes vom 12. März (Datum der coronabedingten Aussetzung des Spielbetriebes)
Variante 3
Annullierung (ohne Auf- und Abstieg)
• Saison wird mit allen Spielen, Ergebnissen, Tabellen annulliert
• Saison 2020/2021 beginnt zum 1. Juli 2020 (tatsächlicher Spielbeginn erst nach staatlicher Freigabe)
• Grundsätzlich keine Änderungen der Spielklassen aus der Saison 19/20 (Spielklassen-Rechte für die Mannschaften bleiben unverändert bestehen)
Variante 4
Fortsetzung der Saison
• Spielfortführung frühestens nach staatlicher Freigabe
• Aktuelle Tabellen/Staffeln können weitergeführt werden
• Mannschaften und die Altersklassen in der Jugend bleiben bestehen
• Wechselperiode wird verschoben auf tatsächliches Saisonende
• Aussetzung der Wartefristregelung (Sechs-Monatsfrist)
• Flexibles Saisonende bis voraussichtlich maximal 30. Juni 2021
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