Ab diesem Montag, 8. März, tritt die veränderte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft. In ihr werden auch Öffnungsschritte für den Kinder- und Jugendsport in Niedersachsen aufgezeigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Personen unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen auch mit Kontakten Sport unter freiem Himmel betreiben. Dabei dürfen sie von zwei volljährigen Personen betreut werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Dusche ist nicht zulässig.
Auf der zuvor am 3. März in Berlin stattgefundenen Bund-Länder-Konferenz wurden weitere Vereinbarungen getroffen, die auf ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer abzielen. „Dem kommt das Land Niedersachsen in eigener Rechtsetzungskompetenz mit der vorliegenden Änderungsverordnung nach“, heißt es in der am 6. März online gestellten und „damit verkündeten“ Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung.
Der Sport ist Teil der auf dem Corona-Gipfel zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel festgelegten Öffnungsschritte. Zentrales Kriterium für bestimmte Beschränkungsmaßnahmen beziehungsweise Öffnungsschritte bleibt die Sieben-Tag-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
In einem aktuellen Video-Podcast bezeichnet NFV-Präsident Günter Distelrath die Vereinbarungen als Wegweiser zurück auf die Fußballplätze, „auch wenn es nicht einfach ist, bei all den politischen Regelungen den Überblick zu behalten.“