Das Volksbegehren Artenschutz in Niedersachsen steht vor dem Abbruch. Nach der Einigung der Vertragspartner des „Niedersächsischen Wegs“ beim Gewässerschutz und Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten könnten die beiden großen Umweltverbände Nabu und BUND jetzt ihren Ausstieg aus der parallel laufenden Initiative für schärfere Gesetze erklären, verlautet aus deren Umfeld. Für die Grünen als Mitbetreiber mache eine Fortsetzung des Volksbegehrens dann nur noch wenig Sinn, heißt es weiter. Am Donnerstag wollen Umwelt- und Agrarministerium, Landvolk und Landwirtschaftskammer sowie Nabu und BUND ihre Kompromisse der Öffentlichkeit präsentieren.
Toleranzschwellen für Giftstoffe
Dabei soll es sich nach Informationen des WESER-KURIER unter anderem um eine detaillierte Ausnahmenkulisse für die Randstreifen an kleineren Flüssen und Bächen handeln. Laut bisherigem Gesetzentwurf zum „Niedersächsischen Weg“ kann die eigentlich vorgesehene Tabuzone für Dünger und Pflanzenschutzmittel von drei Metern aus „agrarstrukturellen Belangen“ verkleinert werden. Dies hatten Naturschützer als pauschalen Freibrief für Landwirte kritisiert. Nun sollen sich die Ausnahmen stärker an der jeweiligen Art der landwirtschaftlichen Nutzung orientieren – festgelegt per Verordnung. Auch das Versprühen von Giftstoffen in Naturschutzgebieten soll mit vorher festlegten Toleranzschwellen gedeckelt werden.
Bis zum September hatte die Initiative für einen besseren gesetzlichen Artenschutz über 72.000 Unterschriften gesammelt – weit mehr, als die für die erste Zulassungshürde erforderlichen 25.000 Stimmen. Im November sollte dann das eigentliche Volksbegehren starten. Für dessen Erfolg müssten rund 610.000 Niedersachsen unterschreiben.