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Gifhorn Gerichtsstreit um Schinken

Gifhorn. Im Prozess um einen Schinken als Tombolagewinn hat das Amtsgericht in Gifhorn die Klage eines 62-Jährigen auf ein größeres Fleischstück abgewiesen. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine ganze Schinkenkeule habe.
28.03.2015, 00:00 Uhr
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Im Prozess um einen Schinken als Tombolagewinn hat das Amtsgericht in Gifhorn die Klage eines 62-Jährigen auf ein größeres Fleischstück abgewiesen. Das Gericht teilte am Freitag mit, dass der Kläger keinen Anspruch auf eine ganze Schinkenkeule habe. Er hatte im Oktober vergangenen Jahres bei der „Schweinetombola“ der Landjugend in Isenbüttel ein Los für „1 Schinken“ gezogen und freute sich auf eine ganze Schinkenkeule. Tatsächlich sollte er jedoch nur einige Hundert Gramm erhalten. Nun entschied das Gericht: Bei einer nicht-staatlichen Verlosung sind die Gewinne nicht verbindlich, es handelt sich um ein Glücksspiel. Der Kläger möchte seinen bisherigen Gewinn nun annehmen.

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