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Niedersachsen Das Land öffnet langsam

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) stellte am Montag in Hannover den neuen Corona-Stufenplan für weitere Lockerungen in Niedersachsen vor.
11.05.2021, 05:00 Uhr
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Das Land öffnet langsam
Von Peter Mlodoch

Freibäder dürfen künftig bei einem Inzidenzwert unter 50 für Getestete und Geimpfte öffnen, Hallenbäder dagegen erst unter 35, dann allerdings auch ohne Tests. Schulen sollen unter 50 in den Präsenzunterricht für alle Schüler wechseln, unter 35 müssen sie es. Diese und viele weitere Lockerungen sieht der neue Corona-Stufenplan für Niedersachsen vor, den die SPD/CDU-Landesregierung am Montag in Hannover beschlossen hat und der seine volle Wirkung voraussichtlich in drei Wochen entfalten soll. „Wir wollen vorsichtig öffnen, müssen aber aufpassen, dass die Inzidenzzahlen nicht wieder durch die Decke gehen“, mahnte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).

Es gelte, eine Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen zu behalten sowie eine Balance zwischen den Gesundheitsrisiken und wirtschaftlichen Schäden zu finden, betonte Behrens. Dazu verzichtet der Stufenplan diesmal auf feste zeitliche Schritte. Stattdessen stellt er ausschließlich auf diverse Grenzwerte bei der Inzidenz ab - also den Zahlen der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche - gültig jeweils in den Landkreisen und Großstädten.

Die drei für Niedersachsen vorgesehenen Stufen von eins („erhöhtes Infektionsgeschehen“) bis drei („starkes Infektionsgeschehen“) liegen zwischen 10 und 35, zwischen 35 und 50 sowie zwischen 50 und 100. Über 100 greift automatisch die Bundes-Notbremse des Infektionsschutzgesetzes einschließlich der Vorgabe, ab 165 die Schulen bis auf wenige Ausnahmen zu schließen. Vorerst gelten aber lediglich die Öffnungen der Stufe drei. Regionen, die jetzt schon niedrigere Ansteckungswerte aufweisen, müssen also noch auf die weiteren Lockerungsschritte warten. Diese will die Landesregierung erst in ihrer nächsten Corona-Verordnung festschreiben.

Kontakte:  Darf sich gegenwärtig ein Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen, können in den Stufen eins und zwei künftig bis zehn Personen aus maximal drei Haushalten zusammenkommen. In allen drei Stufen gilt: Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit; nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.

Kultur: Theater, Konzerte und Kinos, die derzeit nur draußen für Sitzveranstaltungen bis zu 250 Personen durchführen können, dürfen in Stufe zwei drinnen mit „Schachbrettbelegung“ und Ein-Meter-Abstand zwischen den Sitzen öffnen. In Stufe drei werden auch größere Konzerte möglich.

Breitensport: Fußballspielen mit vollen Mannschaften bleibt zunächst nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich. Erwachsene dürfen erst in Stufe eins wieder Kontaktsport betreiben, ansonsten gelten für sie die normalen Kontaktregeln. Geimpfte und Genesene zählen dabei aber nicht mit.

Gastronomie: Speisen und Trinken sind derzeit nur in den Außenbereichen von Restaurants und Cafés und auch nur bei Vorlage eines Test- oder Impfnachweises möglich. Als mögliche „Zwischenstufe“, spätestens aber bei Stufe zwei sieht der Plan die Öffnung von Innenräumen bis zu einer 50 Prozent Auslastung vor – auch hier mit Testnachweis. Dieser soll dann aber in der Außengastronomie entfallen. Kantinen und Mensen dürfen in allen drei Stufen drinnen wie draußen öffnen, in Stufe eins entfällt bei ihnen wie bei den Gaststätten drinnen die Testpflicht.

Beherbergung: Hier stellt das rot-schwarze Kabinett ebenfalls als „Zwischenstufe“ eine Öffnung für Gäste aus anderen Bundesländern in Aussicht. In Stufe zwei sind sonst keine weiteren Lockerungen vorgesehen. Insbesondere bleibt es bei der Testpflicht bei Anreise und danach zweimal pro Woche sowie bei der Höchstauslastung von 60 Prozent. Beide Vorschriften sollen erst bei einer Inzidenz unter 35 entfallen.

Tourismus: Bei Fahrten mit Ausflugsbussen, Schiffen, Kutschen und Seilbahnen entfallen in der Stufe zwei (Inzidenz unter 50) die Testpflicht und die Kapazitätsbeschränkung. Auch beim Besuch von Solarien ist dann kein Test mehr möglich. Saunen dürfen erst wieder in Stufe eins öffnen.

Sonstiges:  Casinos und Spielhallen dürfen unter einer 50-er Inzidenz für Besucher mit Testnachweis öffnen. Unter 35 reicht dann ein Hygienekonzept. Prostitution bleibt in den Stufen drei und zwei verboten, in Stufe eins ist sie mit einen Hygienekonzept zugelassen. Unter einer 35-er Inzidenz kann es auch wieder Jahrmärkte und Volksfeste geben.

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