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Bauernverband verklagt Ex-Chef Schadensersatz in Millionenhöhe

Der Bauernverband erhält sechs Millionen Euro Schadensersatz von seinem ehemaligen Geschäftsführer Lothar Lampe. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
02.02.2017, 00:00 Uhr
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Schadensersatz in Millionenhöhe
Von Silke Looden

Der Bauernverband erhält sechs Millionen Euro Schadensersatz von seinem ehemaligen Geschäftsführer Lothar Lampe. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.

Aufatmen beim Landvolk im Landkreis Diepholz: Der Bauernverband erhält sechs Millionen Euro Schadensersatz von seinem ehemaligen Geschäftsführer Lothar Lampe. Zumindest hat das Oberlandesgericht Celle den ehemaligen Funktionär dazu verurteilt. Während die Bauern an der Basis schon jubeln, ist sich Richterin Yessica Laß nicht sicher, ob das Geld wirklich in die Kasse des Kreislandvolks zurückfließen wird. Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

„Wir hatten einen langwierigen Prozess befürchtet“, sagt der Sprecher des Landvolks in Diepholz, Stefan Meyer, „umso größer ist die Freude, dass das Gericht überraschend schnell geurteilt hat und unsere Rechtsauffassung teilt.“ Meyer ist in dieser Woche unterwegs zu den Jahresversammlungen der Ortsverbände, um die insgesamt 2300 Mitglieder über den Erfolg vor Gericht zu informieren. Die Landwirte hatten sich noch im Dezember mit großer Mehrheit gegen einen Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer ausgesprochen. Der Vergleich hätte dem Landvolkverband 4,3 Millionen Euro eingebracht. Die Bauern aber verlangten ein ordentliches Urteil, um die vollen sechs Millionen Euro, die Lampe in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll, zurückzubekommen.

„Der Beklagte kann vor den Bundesgerichtshof ziehen, um formale Fehler im Prozess zu beanstanden“, erklärt die Richterin ihre Bedenken. Das könnte zum Beispiel die Nichtzulassung der Revision sein. Yessica Laß meint: „Die 4,3 Millionen Euro aus dem Vergleich wären dem Landvolk sicher gewesen. Dafür gab es einen vollstreckbaren Titel. Anders verhält es sich mit den sechs Millionen Euro. Die fließen erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist.“ Bislang habe Lampe sich nicht dazu geäußert, ob er das Urteil akzeptiert, so die Gerichtssprecherin.

„Ein solcher Skandal wäre heute nicht mehr möglich.“ Stefan Meyer, Landvolk

Nach Angaben des Oberlandesgerichtes wurde Lothar Lampe verurteilt, weil er 1,9 Millionen Euro an Spenden eingestrichen und knapp zwei Millionen Euro für Beratertätigkeiten kassiert haben soll. Beides zu Unrecht, wie das Gericht nun festgestellt hat. Zudem soll der frühere Geschäftsführer dafür verantwortlich sein, dass eine Windenergiefirma mehr als zwei Millionen Euro vom Landvolk erhielt, ohne dafür irgendeine Gegenleistung zu erbringen. Die Firma Westwind wurde ebenfalls zu Schadensersatz verurteilt. Sie muss für gut die Hälfte der insgesamt sechs Millionen Euro gesamtschuldnerisch aufkommen.

Nach dem Untreue-Skandal hat das Landvolk im Landkreis Diepholz personelle wie organisatorische Konsequenzen gezogen. „Der Vorsitzende ist heute nicht mehr Alleinentscheider. Wir haben heute zwei gleichberechtigte Geschäftsführer“, erklärt Meyer. „Außerdem sorgen wir für mehr Transparenz, indem wir unsere Mitglieder besser informieren. Ein solcher Untreue-Skandal wäre heute nicht mehr möglich“, meint der Sprecher.

Unabhängig vom zivilrechtlichen Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Verden in einem strafrechtlichen Verfahren Anklage gegen Lampe und drei ehemalige Landvolk-Mitarbeiter erhoben. Die Anklagebehörde wirft dem ehemaligen Geschäftsführer Untreue in insgesamt sieben Fällen vor. Für seine mutmaßlichen Komplizen geht es um Beihilfe zur Untreue. Die Gesamtsumme der veruntreuten Gelder beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf 1,5 Millionen Euro und liegt damit deutlich unter den Schadensersatzforderungen im Zivilprozess. Einzelheiten zu der Summe nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Verden, Marcus Röske, auf Nachfrage des WESER-KURIER nicht.

„Wir sind enttäuscht, dass das Wirtschaftsstrafverfahren wegen Untreue nicht weiter kommt“, betont Landvolk-Sprecher Meyer. Es sei schon ungewöhnlich, dass das Zivilverfahren abgeschlossen sei, bevor das Strafverfahren überhaupt eröffnet ist. Im Strafverfahren geht es für Lampe möglicherweise um mehr als um Geld. Laut Strafgesetzbuch kann das Gericht im Falle der Untreue nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.

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