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Verdener Landgericht Zeugin im Sinti-Prozess versetzt Gericht aus Angst

Im Verdener Landgerichtsprozess um ein „Duell nach Sinti-Regeln“ sieht sich das Opfer wegen angeblicher Bedrohungen weiterhin nicht in der Lage, als Zeugin auszusagen.
31.10.2016, 20:00 Uhr
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Von Angelika Siepmann

Im Verdener Landgerichtsprozess um ein „Duell nach Sinti-Regeln“ sieht sich das Opfer wegen angeblicher Bedrohungen weiterhin nicht in der Lage, als Zeugin auszusagen.

Die 26-jährige Nebenklägerin, die bei einer Messerattacke lebensgefährlich verletzt worden war, hat das Gericht gestern zum dritten Mal versetzt. Als Zugeständnis an die Frau waren Vorbereitungen für eine audiovisuelle Vernehmung und wiederum hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden.

Ihre Cousine und einstmals beste Freundin ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Die in Untersuchungshaft sitzende 19-Jährige muss sich seit Anfang September vor der großen Jugendstrafkammer verantworten.

Sie hat die Messerstiche zum Prozessauftakt eingeräumt, bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen ihre Eltern wegen Anstiftung zur Körperverletzung erhoben. Dass ihre Tochter im März dieses Jahres in Gandesbergen (Kreis Nienburg) ein Küchenmesser dabei hatte, wussten sie nach Angaben der 19-Jährigen nicht.

Drohungen verhindern Zeugenaussage

Das Opfer soll sich noch vor wenigen Wochen am bisherigen Wohnort im Kreis Verden aufgehalten haben. Ärztliche Atteste trafen allerdings aus dem Saarland ein. Am Montag ließ die 26-Jährige über ihre Anwältin erneut mitteilen, ein Erscheinen in Verden sei ihr nicht zuzumuten. Sie werde mit dem Leben bedroht und wolle sich allenfalls auf eine audiovisuelle Vernehmung im Landkreis Saarlouis einlassen.

Die Staatsanwältin beantragte ein Ordnungsgeld von 800 Euro, ersatzweise acht Tage Haft, sowie die zwangsweise Vorführung der Frau durch die Polizei zum nächsten Verhandlungstermin.

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