Anders als Bremen macht sich Niedersachsen bei der Reform der Grundsteuer auf einen klugen Sonderweg. Während das von der Hansestadt befolgte Bundesmodell Immobilien weitgehend nach ihrem reinen finanziellen Wert bemisst, stellt Niedersachsen neben den Flächen vor allem Lage und Nutzung in den Vordergrund. Dies ist langfristig nicht nur einfacher in der Erfassung. Es entkoppelt – im Gegensatz zum Bundesgesetz – die Grundsteuer von explodierenden Bodenpreisen und steigenden Mieten.
Für alle Mieter, auf die die Vermieter ihre Grundsteuer in voller Höhe abwälzen können, ist dies erst einmal eine gute Nachricht. Vor einer steigenden Grundsteuer sind sie dennoch wie Hauseigentümer dennoch nicht gefeit. Selbst mit Lage-Faktor kann die neue Messmethode durchaus oft auch erhöhte Sätze ausspucken.
Und dann droht da noch die Gefahr, dass einige Kommunen im Schatten der Reform kräftig an der Schraube ihrer Hebesätze drehen. Hiergegen hilft nur volle Transparenz und notfalls Druck von den betroffenen Bürgern.