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Naturschutz Gasförderung vor Borkum bleibt möglich

Die geplante Gasförderung vor Borkum durch One-Dyas bleibt trotz neuer Gesetzeslage möglich. Eine Ausweitung des Fördergebiets könnte jedoch durch die Neuregelung behindert werden.
05.09.2025, 05:00 Uhr
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Gasförderung vor Borkum bleibt möglich
Von Markus Peters

Die Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am Mittwoch durch das Bundeskabinett gegangen ist und die Förderung von Öl und Gas in Meeresschutzgebieten künftig verhindern soll, wird die geplante Förderung von Erdgas vor Borkum – wie berichtet – durch die niederländische Firma One Dyas nicht stoppen. Die Neuregelung könnte aber eine mögliche künftige Ausweitung des Fördergebiets deutlich erschweren.

Allerdings: "Das Bundesgesetz bezieht sich lediglich auf die Meeresschutzgebiete in der sogenannten Außenwirtschaftszone der Bundesrepublik", erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Donnerstag auf Anfrage des WESER-KURIER. Davon gibt es in der Nordsee genau drei Stück: Die Doggerbank ganz im Nordwesten, das Sylter Außenriff und Borkum Riffgrund. Das Schutzgebiet "Borkum Riffgrund" ragt im Nordosten in eine der Flächen (N05-A-Noord) hinein, unter dem künftig Erdgas in einer Tiefe von 1500 bis 4000 Meter unter dem Meeresgrund gefördert wird.

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Das geschieht nicht in dem Schutzgebiet, sondern von einer Förderplattform auf niederländischer Seite aus, die weit außerhalb des Schutzgebietes liegt. Auch die geplante Bohrung führt nicht in das Schutzgebiet hinein, sondern zapft von außerhalb diesen Bereich an. Damit hätte der Bund auch nach der Neuregelung keinen Spielraum, die Förderung zu verhindern. Denn: "Unter Schutz steht alles, was den Meeresgrund und den Bereich darüber betrifft", verlautete aus dem Bundesumweltministerium. Lediglich in dem theoretischen Fall einer zweiten Förderplattform in dem Gebiet müsse Berlin sein Veto einlegen.

Denn: "Meeresschutzgebiete sollen Rückzugsort für bedrohte Arten sein und Lebensräume langfristig schützen. Davon profitieren Mensch, Natur und Klima. Deshalb schließen wir diese Regelungslücke mit dem Gesetzentwurf jetzt und senden auch ein Zeichen an potenzielle Investoren", begründete Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Verschärfung des Gesetzes.

Für den südlich angrenzenden Nationalpark Wattenmeer ist nicht der Bund zuständig, sondern das Land Niedersachsen. Und ähnlich wie im Norden des Fördergebiets verhält sich die Sache auch bei den Flächen (N05-A und N05-A-Südost), die unterhalb des Naturschutzgebietes "Borkum Riff" liegen, das zum Nationalpark Wattenmeer zählt. Auch hier geschieht über dem Meeresgrund nichts. Im Unterschied zum nördlich gelegenen Teil ragen hier allerdings die Bohrungen tief unter dem Meeresgrund in Flächen unterhalb des Naturschutzgebietes hinein. Allerdings geht nach Ansicht der niedersächsischen Behörden davon keine Gefährdung für die Natur aus.

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"Ich sehe die geplante Gasförderung vor Borkum kritisch und setze mich seit Langem dafür ein, dass die berechtigten Sorgen der Menschen auf Borkum und aus ganz Ostfriesland in Berlin gehört werden. Unsere Naturlandschaft Wattenmeer ist weltweit einzigartig und muss entsprechend geschützt werden", sagt Andrea Troff-Schaffarzyk, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Unterems und damit zuständig für die Insel Borkum. "Dementsprechend begrüße ich den Vorschlag des Bundeskabinetts, die Öl- und Gasförderung in weiten Teilen der Nordsee zu untersagen", sagte die Politikerin, die die geplanten Proteste gegen die Förderung gutheißt: "Das Protestcamp von 'Fridays for Future' auf der Insel ist Ausdruck des starken demokratischen Engagements der Jugendlichen, deren Anliegen wir genau zuhören sollten." Ihre Kollegin Gitta Connemann (CDU), die zugleich Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium ist, äußerte sich auf Anfrage nicht.

Wirtschaftlich sind die Bohrungen durchaus interessant. Die zwei Milliarden Kubikmeter, die One-Dyas jährlich vor Borkum fördern will, könnten zwar maximal etwa 2,5 Prozent des deutschen Jahresbedarfs abdecken, aber wären immerhin im Vergleich zur deutschen Gesamtförderung von 4,3 Milliarden Kubikmetern Erdgas (2023) ein Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Von der Nordseeinsel Borkum ist die 23 Kilometer entfernte Bohrinsel kaum zu sehen. Lediglich vom höchsten Punkt der Insel, dem 60 Meter hohen Neuen Leuchtturm, dürfte der Besucher eine Chance haben, in der Ferne die Plattform der Firma One-Dyas auszumachen. Auch eine Beschädigung des Steinriffs vor Borkum ist nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg durch die geplante Verlegung eines Stromkabels zur Versorgungsplattform nicht zu erwarten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte dagegen in einem Eilverfahren geklagt. Nun hoffen die Umweltschützer auf das Hauptverfahren am Verwaltungsgericht Oldenburg.

Die Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes muss noch abschließend im Bundestag beraten werden. Die Länderkammer, der Bundesrat, ist in diesem Fall nicht gefragt.

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