Wer darf bei der Bundestagswahl wählen? Wer beim Volksentscheid?
Bei der Bundestagswahl darf jeder Deutsche abstimmen, der am Sonntag mindestens 18 Jahre alt ist und mindestens seit drei Monaten eine Wohnung in Deutschland hat. In der Stadt Bremen sind am 24. September 392 941 Menschen wahlberechtigt. Gleichzeitig findet der Volksentscheid statt, bei dem über eine Verlängerung der Wahlperiode für die Bremische Bürgerschaft von vier auf fünf Jahren abgestimmt wird. Für den Volksentscheid sind zusätzlich 8361 16- und 17-Jährige stimmberechtigt.
Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich muss?
Welches der 332 Bremer Wahllokale man am 24. September aufsuchen muss, steht in der Wahlbenachrichtigung, die vor mehreren Wochen versandt wurde. Oft befindet es sich in einer Schule, Turnhalle oder einem Amt. Ausschlaggebend für das zugeordnete Wahllokal ist die Meldeadresse. Wer seine Benachrichtigung nicht mehr findet, kann die Adresse auf der Seite des Landeswahlamtes unter www.statistik-bremen.de/wahl/ im Internet einsehen.
Von wann bis wann haben die Wahllokale geöffnet?
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Kulanz für Nachzügler gibt es nicht.
Was muss ich mit ins Wahllokal nehmen?
In der Regel wird mit der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann auch nur mithilfe seines Personalausweises oder des Reisepasses wählen gehen.
Welche Parteien kann ich am Sonntag wählen?
Zur Bundestagswahl sind in diesem Jahr insgesamt 16 Parteien zugelassen. Nie hat es in Bremen so viele Parteien auf dem Stimmzettel gegeben. Dass sich immer mehr kleine Parteien zur Wahl aufstellen lassen, beobachtet das Statistische Landesamt seit etwa 20 Jahren. Bremen gehört damit jedoch noch zu den Bundesländern mit den wenigsten Parteien. Den längsten Stimmzettel gibt es in Berlin – dort stellen sich 28 Parteien zur Wahl. Insgesamt gibt es in Bremen bei dieser Bundestagswahl 84 Landeslistenbewerber. Davon sind 65 Männer und 19 Frauen.
Was wähle ich mit meiner Erststimme, was mit meiner Zweitstimme?
Bei der Bundestagswahl kann jeder zwei Kreuze setzen: Mit der Erststimme wird – auf der linken Seite des Wahlzettels – der Direktkandidat aus dem Wahlkreis gewählt. Bremen ist in zwei Wahlkreise aufgeteilt: den Wahlkreis Bremen I (Wahlkreis 54), zu dem Bremen-Mitte, der Bremer Osten und der Süden mit Huchting gehören, und den Wahlkreis Bremen II (55), dem Bremen-Nord, der Bremer Westen und Woltmershausen sowie Bremerhaven zugeordnet sind. Die Zweitstimme – auf der rechten Seite des Wahlzettels – geht nicht an eine Person, sondern an die präferierte Partei. Erst- und Zweitstimme müssen nicht an dieselbe Partei gehen. Wer mehrfach wählt, etwa weil er nach einem Umzug versehentlich zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten hat, macht sich strafbar. Auf Wahlbetrug stehen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Was muss ich beim Ausfüllen des Wahlzettels beachten?
Wichtig ist, dass man außerhalb der Kreuze nicht auf dem Wahlzettel rumkritzelt und keine Änderungen oder Notizen darauf verewigt. Sonst verliert der Stimmzettel seine Gültigkeit. Solange man innerhalb der Kreise bleibt, kann anstatt eines Kreuzes beispielsweise auch ein Smiley zur Stimmabgabe genutzt werden. Beim Schreibgerät hat man die Wahl zwischen Bleistift, Filzstift, Kugelschreiber und Füller. In der Wahlkabine liegt in der Regel ein Stift bereit.
Was kann ich tun, wenn ich am Sonntag nicht selbst ins Wahllokal gehen kann?
Wer bis vergangenen Freitag keine Briefwahlunterlagen angefordert hat, dem bleibt nur noch der Gang ins Wahllokal. Diejenigen, die erst kurzfristig Briefwahlunterlagen bekommen haben, müssen den Wahlbrief selbst oder durch eine Vertrauensperson bis 18 Uhr im Briefkasten des Bremer Wahlamtes einwerfen (An der Weide 14-16) oder mit dem Wahlschein ein beliebiges Wahllokal des eigenen Wahlbezirkes aufsuchen.
Darf ich mich beim Wählen fotografieren?
Wahlen sind geheim. Darüber zu reden ist erlaubt, Fotos in der Wahlkabine zu machen, ist genauso wie Filmen untersagt. Damit soll zum Beispiel verhindert werden, dass auf Wähler Druck von außen ausgeübt wird – etwa indem ein Fotobeweis für bestimmtes Wahlverhalten gefordert wird.
Welche Unterstützung erhalten blinde oder sehbehinderte Menschen?
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen hat im Vorfeld für beide Abstimmungen eine Stimmzettelschablone und Informations-CD angeboten, mit deren Hilfe eigenständig gewählt werden kann. Wer sich um diese Hilfe vorab nicht bemüht hat, kann eine Vertrauensperson oder jemanden aus dem Wahlvorstand als Unterstützung mit in die Wahlkabine nehmen.
Darf ich mein Haustier oder jemand anderen mit in die Wahlkabine nehmen?
Kleinkinder und Haustiere dürfen in der Regel mit die Kabine genommen werden. Erwachsene dürfen nur dann zu zweit in die Kabine, wenn einer von beiden wegen körperlicher Beeinträchtigungen Hilfe braucht.
Kann ich die Wahl beobachten?
Die Wahlen sind öffentlich. Jeder kann im Wahllokal den Helfern bei der Ausgabe der Wahlunterlagen, beim Ausweiskontrollieren, wie auch abends beim Auszählen zuschauen. Notizen zu machen, ist dabei erlaubt. Mit Fotos müssen alle Abgelichteten einverstanden sein. Wahlbeobachter dürfen den Ablauf der Wahlhelfer jedoch nicht stören. Wer meint, Unregelmäßigkeiten festzustellen, kann das schriftlich festhalten und dies dann dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags melden.
An welcher Stelle kann ich mich am Wahlabend informieren, wie die Bremerinnen und Bremer abgestimmt haben?
Am Wahlsonntag werden unter der Internetadresse www.wahlen.bremen.de ab circa 19 Uhr die Ergebnisse aus der laufenden Auszählung aus Bremen und Bremerhaven präsentiert. Auch die Ergebnisse der Hochrechnungen des Statistischen Landesamtes können im Verlauf des Wahlabends über diese Homepage eingesehen werden.