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Kommentar über das bayerische Polizeigesetz Schlechte Idee

Änderungen am bayerischen Polizeirecht können allenfalls noch Verfassungsrichter verfügen. Deftige juristische Ohrfeigen für CSU und ihre Staatsregierung sind nicht ausgeschlossen, meint Ralf Müller.
15.05.2018, 20:19 Uhr
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Von Ralf Müller

Ein emotional und ideologisch aufgeladenes Gesetz in Wahlkampfzeiten zu verabschieden ist grundsätzlich keine gute Idee. Vernünftig wäre es gewesen, angesichts der massiven Kritik die Neuordnung des bayerischen Polizeirechts zu verschieben und noch einmal von Fachleuten durchleuchten zu lassen. Dabei kommt es nicht auf ein paar Monate hin oder her an.

Wie gesagt: Das wäre vernünftig gewesen. Doch die Politik hat ihre eigenen Gesetze, die oft nichts mit Vernunft, sondern mit Gesichtswahrung und Profilschärfung zu tun haben. Hat man sich einmal festgelegt, heißt es: „Augen zu und durch“. Rückzug gilt als Schwäche. Das Polizeiaufgabengesetz berührt die Kernkompetenz der CSU. Alles Klagen, Drohen und Lamentieren der Opposition gegen die absolute Mehrheit hat daher nicht geholfen.

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Die Würfel sind erst einmal gefallen. Änderungen am bayerischen Polizeirecht können allenfalls noch Verfassungsrichter verfügen, bei denen das Polizeiaufgabengesetz nun landet. Deftige juristische Ohrfeigen für CSU und ihre Staatsregierung sind nicht ausgeschlossen. Fragt sich nur, ob diese noch vor der Landtagswahl im Oktober ausgeteilt werden.

ralf.mueller@weser-kurier.de

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