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Kriegsverbrechen Die Bundesregierung schaut ganz genau hin

Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine. Am Ende könnten Verfahren gegen mögliche Täter vor deutschen Gerichten folgen, meint Anja Maier.
08.03.2022, 17:19 Uhr
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Von Anja Maier

Ein viel zitierter Satz dieser Wochen lautet: „Das erste Opfer des Krieges ist die Wahrheit.“ Die Bundesanwaltschaft macht sich daran, genau das nicht zu akzeptieren. Karlsruhe ermittelt gegen unbekannt wegen möglicher russischer Kriegsverbrechen in der Ukraine.

Bei dem sogenannten Strukturverfahren handelt es sich um eine vorsorgliche Informationsbeschaffung. Sollte im Verlauf oder nach dem Ende des Krieges ein hinreichender Verdacht gegen Personen bestehen, gegen das Völkerstrafrecht verstoßen zu haben, könnte ein internationaler Haftbefehl erlassen werden und ein Verfahren in Deutschland stattfinden.

Der Rechtsstaat schützt auf diese Weise nicht nur zivile Opfer, sondern warnt auch potenzielle Kriegsverbrecher davor, sich nach vollbrachter Tat nach Deutschland zurückziehen zu wollen. Gerade in Zeiten der sozialen Netzwerke, der ständig gezückten Handykameras und selbstbewusst präsentierten Unrechts soll sich niemand in Sicherheit vor Verfolgung wähnen. Die Bundesrepublik sieht ab jetzt ganz genau hin.

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