Wer sich zu Hause eine privat finanzierte Wallbox ans Haus hängt, um einen Firmenwagen mit Strom zu befüllen, kann die Investitionskosten nicht von der Einkommensteuer absetzen. Mit dieser Aussage hat das Finanzministerium Hannover auf Nachfrage überrascht. Der Fall geht so: WESER-KURIER-Leser Arnold Schoppe aus Delmenhorst hat einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen darf.
Ein Hybridfahrzeug, mit dem Schoppe so viel wie möglich elektrisch fahren will, wegen der Umwelt, wie er sagt. Beim Arbeitgeber kann er das Auto an die Wallbox hängen, doch wenn er die Heimfahrt vom Arbeitsplatz in Westerstede nach Hause angetreten hat, ist der Akku nach 60 Kilometern leer. Also dachte sich Schoppe, zu Hause eine Wallbox zu installieren, um den Wagen zu laden. Sein Arbeitgeber wollte sich an den Kosten nicht beteiligen und verwies auf öffentliche Ladestationen. Einzig: Bei Schoppe ist keine in der Nähe. Er war bereit, durchaus ein wenig private Kosten zu investieren.
Schoppe fragte also seinen Steuerberater, der zunächst meinte, dass er die Kosten natürlich absetzen könne. Denn alles, was eben für den Unterhalt und Betrieb des Firmenwagens zwingend sei und selbst bezahlt würde, könne jeder Steuerpflichtige geltend machen. So, wie Schoppe private Tankrechnungen bei Auslandsfahrten eben auch absetzen kann, denn im Ausland muss er den Sprit selbst zahlen, im Inland zahlt der Chef. Und schließlich: „Ich muss mir die Wallbox ja nicht installieren und den Strom selbst bezahlen“, so der Delmenhorster, „ich kann ja auch mit Benzin fahren. Ich mache das freiwillig.“
Monatliche Pauschale fürs Laden
Er zieht bei den Kosten den Vergleich zur Entfernungspauschale zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: „Wenn ich mehr Kosten habe, als die Pauschale hergibt, kann ich das auch geltend machen.“ Doch kurz bevor bei Schoppe der Elektriker kam, habe ihm der Steuerberater gesagt, dass das wohl doch nicht ginge. Fürs private Laden von Firmenautos gebe es eine monatliche Pauschale von 30 Euro, die er geltend machen könne, wenn er seinen Wagen auch beim Arbeitgeber laden kann.
Mehr nicht. Das erzürnte Schoppe: „Damit fördert der Staat, dass die Menschen eben mit Benzin und nicht mit Strom fahren.“ Denn der Akku sei nicht mehr voll, wenn er von der Arbeit komme. Eine Stromladung koste bei ihm zu Hause etwa vier Euro, daher habe er sogar einen amtlichen Zähler installieren wollen. Lade er täglich, schlage das mit 80 Euro im Monate zu Buche. Kein Vergleich zu den 30 Euro, die er absetzen könne. Von der Wallbox mal abgesehen, die bei ihm 1800 Euro kosten sollte. Zuschüsse gebe es für die Boxen inzwischen nicht mehr. Schoppe: „Also lasse ich das mal schön, wozu denn?“
Das Finanzministerium in Hannover bestätigt die Aussage des Steuerberaters. „Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten des Arbeitnehmers für den Ladestrom abgegolten“, schreibt Pressesprecherin Antje Tiede auf Anfrage des WESER-KURIER. Will heißen: Mehr als die 30 Euro kann Schoppe nicht geltend machen, auch wenn er täglich Strom tanken muss und dafür weit mehr ausgibt.
Und beim Thema Wallbox ist das Ministerium noch deutlicher: „Die Anschaffung einer Wallbox in den privaten Räumen ist durchaus geeignet, auch privat mitgenutzt zu werden, sodass hier das Aufteilungsverbot greift, und eine steuerliche Berücksichtigung ausscheidet.“ Und das will heißen: Schoppe könnte mit der Wallbox auch einen Privatwagen betanken oder gar die Nachbarschaft tanken lassen. Doch Schoppe hat gar keinen Privatwagen.