Es klingt wie eine pfiffige Idee: Besonders im Internet-Handel werden immer noch sogenannte Papier-Brikettpressen angeboten, mit denen sich angeblich aus Altpapier ein wertvoller Brennstoff für den heimischen Ofen herstellen lässt. Doch Vorsicht: Auch wenn die Werbung etwas anderes vorgibt, ist das Verbrennen von Papierbriketts in kleinen und mittleren Feuerungsanlagen bundesweit aus gutem Grund verboten. Tatsächlich sind hohe Schadstoffemissionen durch ungünstige Verbrennungsabläufe wahrscheinlich, weil keine Anlage auf diesen Brennstoff ausgelegt ist. Die Betreiber riskieren daher neben der Verschmutzung des Ofens zusätzlich ein Bußgeld.
Welche Brennstoffe für Kamine, Öfen und weitere sogenannte Kleinfeuerungsanlagen erlaubt sind, regelt die erste Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (1. BImSchV). Zulässig sind etwa naturbelassenes Scheitholz, Holzspäne, Holzbriketts und -pellets. Altpapier gehört also nicht in die Heizung, sondern in die Altpapiertonne.
Für eine gute Verbrennung bei möglichst geringen Emissionen ist die Lufttrockenheit des Holzes ein wichtiger Faktor. Daher darf stückiges Holz nur im lufttrockenen Zustand eingesetzt werden. Das bedeutet: Ein Feuchtegehalt von 25 Prozent darf nicht überschritten sein. Das ist normalerweise der Fall, wenn das Holz witterungsgeschützt und gut durchlüftet etwa zwei Jahre gelagert wurde. Frisch geschlagenes Holz wirkt zwar trocken, besitzt jedoch noch eine Restfeuchte von etwa 40 Prozent. Feuchtes Holz verbrennt nicht nur schlechter, es setzt auch Schadstoffe frei. Eine gute und saubere Verbrennung kann man daran erkennen, dass sie nur feine weiße Asche hinterlässt.
Mehr Informationen gibt es bei der Bremer Umwelt-Beratung, Telefon 04 21 / 70 70 100 oder im Internet: www.bremer-umwelt-beratung.de.