Düsseldorf. Eigentlich sollte „Cayla“ nur ein Kinderspielzeug sein. Da die Puppe aber mit einem Mikrofon und einer Kamera ausgestattet ist und eine Internetverbindung herstellen kann, ist sie nicht mehr im Handel erhältlich und darf seit einiger Zeit nicht mehr benutzt werden. Der Grund: Erhebliche Sicherheitsmängel. Denn weil sie drahtlos senden kann, sei sie eine versteckte, sendefähige Anlage, sagt die Bundesnetzagentur. Also ein Spionagegerät. Deshalb weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass Nutzer das Spielzeug vernichten müssen: Ihr Besitz ist in Deutschland strafbar.
Auf einem Recyclinghof können Verbraucher die Puppe zerstören lassen und sich das mit einem Vernichtungsnachweis bestätigen lassen. Das entsprechende Formular ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden. Wer möchte, kann die Puppe auch selbst vernichten. Das muss allerdings dokumentiert werden: Ein Foto, auf dem sowohl die Puppe als auch ihre Vernichtung zu erkennen sind, dient deshalb als Dokumentation. Mit einem Kaufbeleg und dem Vernichtungsnachweis können Nutzer dann beim Verkäufer den Preis zurückverlangen. Wer sie nicht freiwillig zerstört, wird von der Bundesnetzagentur per Verwaltungsakt aufgefordert. Im schlimmsten Fall wird das durch ein Zwangsgeld von 25 000 Euro durchgesetzt.