In Brandschutzmauern dürfen in der Regel keine Fenster eingebaut werden. Allerdings kann es Ausnahmen geben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein hin. So können nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 3 A 398/11) ausnahmsweise auch in Brandwänden Fensteröffnungen zugelassen werden. In diesem Fall ist eine Genehmigung des zuständigen Bauaufsichtsamts nötig. Erlaubt werden können nur Brandschutzfenster mit einer sogenannten F90-Verglasung und einem eingebauten Selbstschließmechanismus.
Bremen Fenster in Brandmauer nur mit Genehmigung
Bremen (tmn). In Brandschutzmauern dürfen in der Regel keine Fenster eingebaut werden. Allerdings kann es Ausnahmen geben.
21.12.2013, 00:00 Uhr