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Bremen Fenster in Brandmauer nur mit Genehmigung

Bremen (tmn). In Brandschutzmauern dürfen in der Regel keine Fenster eingebaut werden. Allerdings kann es Ausnahmen geben.
21.12.2013, 00:00 Uhr
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In Brandschutzmauern dürfen in der Regel keine Fenster eingebaut werden. Allerdings kann es Ausnahmen geben. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein hin. So können nach dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 3 A 398/11) ausnahmsweise auch in Brandwänden Fensteröffnungen zugelassen werden. In diesem Fall ist eine Genehmigung des zuständigen Bauaufsichtsamts nötig. Erlaubt werden können nur Brandschutzfenster mit einer sogenannten F90-Verglasung und einem eingebauten Selbstschließmechanismus.

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