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Wohnen Grundstücksteilung muss genehmigt werden

Berlin (dpa/tmn) - Wer ein Grundstück teilen möchte, darf nicht einfach einen Zaun über das Terrain ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und entsprechend gesetzlich geregelt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.
24.02.2010, 13:40 Uhr
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Berlin (dpa/tmn) - Wer ein Grundstück teilen möchte, darf nicht einfach einen Zaun über das Terrain ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und entsprechend gesetzlich geregelt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin.

Zunächst muss der Besitzer beim Bauamt erfragen, ob die Teilung genehmigungsfähig ist und prüfen, ob die Grundstückhälften sinnvoll bebaut werden können. Darf der Boden geteilt werden, muss das Vermessungsamt die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Anschließend werden die Vermessungsergebnisse vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Dabei fallen Gebühren an - für das Vermessungsamt, die Baubehörde, den Notar und das Grundbuchamt.

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