Delmenhorst. Im Fall des katholischen Pfarrers Franz N. hat sich nun auch ein erstes Delmenhorster Opfer gemeldet. Gegenüber einer Tageszeitung erzählte der Mann, wie er in den 1970er-Jahren als Ministrant in der Allerheiligen-Gemeinde in Deichhorst von dem Geistlichen über mehrere Jahre hinweg missbraucht worden sein soll. Der Junge war zwölf Jahre alt, als alles anfing, bis zu seinem 15. Lebensjahr wurde er demnach sexuell missbraucht. Zudem gab der Mann an, dass er aus Gesprächen mit anderen ehemaligen Messdienern erfahren habe, dass er nicht das einzige Opfer N.s gewesen sein soll.
Der Bericht kam gestern anscheinend auch für das Offizialat in Vechta unvorbereitet. Bisher hatten sich, wie berichtet, fünf Opfer des Pastors gemeldet, die N. während seiner Zeit in Wilhelmshaven und Münster missbraucht haben soll. Aus Delmenhorst war bisher kein Fall bekannt geworden. Doch anscheinend rechnen sie auch in der Kirche damit, dass sich noch weitere Delmenhorster melden.
"Die katholische Kirche bittet alle uns bislang unbekannten Opfer von sexuellem Missbrauch durch einen kirchlichen Mitarbeiter, sich vertrauensvoll persönlich an die kirchlicherseits zuständigen Ansprechpartner zu wenden", hieß es gestern in einer Pressemitteilung aus dem Offizialat.
Verjährt ist auch dieser Fall aus Delmenhorst, wie alle weiteren in der Causa N. bekannt gewordenen. Das bezieht sich sowohl auf kirchenrechtliche als auch strafrechtliche Aspekte des Falls, was aber nicht bedeutet, dass die Kirche Opfer solcher Taten nicht entschädigt. Vor Gericht sind Fälle von Kindesmissbrauch nach 20 Jahren verjährt, im Kirchenrecht gestaltet sich das Ganze dagegen etwas komplizierter.
Mittlerweile gilt auch in der Kirche für solch schwere Taten eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, gerechnet ab der Vollendung des 18. Lebensjahres. Doch die jetzt bekannt gewordenen Taten von N. ereigneten sich in den 60er- und 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, in denen noch der Codex Iuris Canonici (CIC/1917) galt. Der kannte nur eine Verjährungsfrist von fünf Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der letzten Tathandlung und gültig für Minderjährige bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres.
Ansprechpartner im Offizialat Vechta sind Christian Gerdes (Telefon: 04441/872113, E-Mail: christian.gerdes@bmo-vechta.de) und Bernd Winter (04441/872280, bernd.winter@bmo-vechta.de), beim Bistum in Münster Hermann Kahler (0251/4956030, hkahler@bistum-muenster.de) und Reinhild Ahlers (0251/495273, ahlers-r@bistum-muenster.de). Kostenfreie bundesweite Telefon-Hotline der Deutschen Bischofskonferenz "Hilfe für Opfer sexuellen Missbrauchs" (Dienstag bis Donnerstag von 13 bis 20.30 Uhr): 0800/1201000.