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Verordnung zum Schutz vor Lärm 90 Minuten länger Ruhe

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz in der Gemeinde Ganderkesee will am heutigen Dienstag eine Verordnung zum Schutz vor Lärm auf den Weg bringen.
17.02.2015, 00:00 Uhr
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90 Minuten länger Ruhe
Von Jochen Brünner

Schon vor längerer Zeit hat die Fraktion der Freien Wähler angeregt, eine „Verordnung zum Schutz der Mittagsruhe“ in der Gemeinde Ganderkesee zu erlassen. Sie soll regeln, welche Lärm verursachenden Geräte – also Rasenmäher, Laubbläser und ähnliches – wann benutzt werden dürfen. Und natürlich, wann eben nicht. Heute wollen die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz die entsprechende Verordnung auf den Weg bringen.

Wer in Ganderkesee wann mit welchen Geräten wie viel Lärm verursachen darf, ist bereits in zwei Gesetzen geregelt. Zum einen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, kurz BImschG, dessen Zweck es ist, Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Dazu gibt es noch das Niedersächsische Lärmschutzgesetz. Und dieses gibt den Kommunen die Möglichkeit, schärfere Lärm-Regeln zu erlassen, als sie im BImschG vorgesehen sind. Und genau das hat die Gemeinde Ganderkesee mit der Verordnung zum Schutz vor Lärm vor, die heute im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz auf der Tagesordnung steht (Beginn: 18 Uhr im Rathaus).

Der wesentliche Unterschied besteht nun darin, dass die Mittagsruhe in Ganderkesee an Werktagen nicht nur von 13 bis 15 Uhr dauern soll, sondern von 12.30 bis 15 Uhr. Ebenso soll die Nachtruhe nicht nur von 20 bis 7 Uhr gelten, sondern von 20 bis 8 Uhr. Damit orientiert sich die Verwaltung an einer entsprechenden Verordnung, die die Gemeinde Hude erlassen hat.

Für extrem laute Geräte wie Freischneider, dieselbetriebene Graskantenschneider oder Laubbläser gilt sogar: sie müssen in der Mittagszeit an Werktagen zwischen 12.30 und 15 Uhr sowie zwischen 17 Uhr und 9 Uhr am nächsten Tag ausgeschaltet bleiben Für Kettensägen, Heckenscheren, Fugenschneider, Rasenmäher, Vertikutierer, Kehrmaschinen, Schredderer, Grabenfräsen, Wasserpumpen oder mit einem Elektromotor betriebene Rasenkantenschneider gilt das Verbot während der Mittagszeit jedoch nicht. Sie dürfen lediglich in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr am nächsten Tag nicht benutzt werden.

Natürlich gibt es Ausnahmen: Landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe brauchen bei geräuschintensiven Arbeiten keine Rücksicht auf die Ruhezeiten zu nehmen. Gleiches gilt für Arbeiten, die im öffentlichen Interesse oder zur Beseitigung einer Notfallsituation erforderlich sind. Und in einem Punkt unterscheidet sich die Ganderkeseer Verordnung auch von der der Gemeinde Hude: In Hude dürfen während der Ruhezeiten auch keine Wertstoffbehälter entsorgt werden.

Erst im November hatte der Fachausschuss beschlossen, auch weiterhin an der kleinteiligen Beurteilung in Sachen Baumschutz festzuhalten und gegebenenfalls über jeden Baum einzeln zu entscheiden. Auch dafür bietet sich in der heutigen Sitzung reichlich Gelegenheit Die Ausgangslage ist eigentlich überall die gleiche: Die Eigentümer machen Gründe geltend, die Bäume zu fällen, die Verwaltung stellt die Notwendigkeit jedoch in Frage und hält die Bäume für schützenswert.

So etwa bei einer 100-jährigen Eiche am Alten Wehrgraben in Hoykenkamp: Die Eigentümerin führt an, dass die zu erwartenden Nachteile, Kosten und Gefährdungen in keinem Verhältnis zu den Schutzgründen des Baumes stehen würden. Die Verwaltung hält dies aber lediglich für die persönliche Einschätzung der Eigentümerin und pocht auf die Belange des Naturschutzes. Ebenso geht es in der Sitzung unter anderem um sechs Eichen an der Birkenheider Straße, 29 Bäume in Rethorn sowie 44 Bäume am Hoykenkamper Weg.

Die Sitzung des Fachausschusses beginnt am heutigen Dienstag um 18 Uhr im Rathaus.

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